AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Skandalöse politische Instrumentalisierung von schutzbefohlenen Kleinkindern durch Mannheimer Erzieherinnen
Stuttgart (ots)
In aller Schärfe protestiert die Fraktion der AfD gegen die Instrumentalisierung von Kindergartenkindern durch Mitarbeiter der städtischen Kindertagesstätte "Haus Vogelstang" gegen die AfD und damit eine fest auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes verankerte Partei, die sich am Freitag, 9. November 2018, unmittelbar vor einem angemeldeten Informationsstand des direkt gewählten Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Mannheim I (WK 35), Rüdiger Klos, ereignete und zur Beweissicherung dokumentiert werden konnte. Nachdem der AfD-Landtagsabgeordnete die Beratung interessierter Bürger über Themen der AfD-Landtagsfraktion auf dem Markt Vogelstang begonnen hatte, wurde er durch eine Demonstration von Mitarbeitern der städtischen Kindertagesstätte "Haus Vogelstang", Freiberger Ring 10, 68309 Mannheim, unter Leitung von Maria Bernhard massiv gestört, bei der die Mitarbeiterinnen des Kindergartens die ihnen anvertrauten Kinder zur Agitation gegen die AfD missbrauchten.
AfD-Abgeordneter erstattet Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde
Die Mitarbeiterinnen führten bei dieser polizeilich nicht angemeldeten Demonstration vier Kinder im Alter von etwa anderthalb bis zu fünf Jahren an den Informationsstand der AfD. Dort nahmen sie vor dem Informationsstand Aufstellung. Die von Maria Bernhard und ihren Kolleginnen instrumentalisierten Kinder und Kleinstkinder bekamen DIN-A-4-Blätter in die Hand gedrückt mit der Anweisung, diese hochzuhalten. Auf diesen Blättern befanden sich Slogans gegen die AfD, die in ihrer Gesamtheit die Aussage "Hitler und der 2. Weltkrieg von Nazideutschland war kein ... 'Vogelschiss' in der deutschen Geschichte, sondern ein ... Verbrechen gegen die Menschheit!" ergaben. "Die Schilder wurden offensichtlich während der Arbeits- und Öffnungszeit der Kita angefertigt", so der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos. "Urheber sind eindeutig die städtischen Mitarbeiterinnen, denn die Kinder selbst können noch nicht schreiben oder lesen. Widerwärtig ist insbesondere der Missbrauch von Kindern mit offensichtlichem Migrationshintergrund zum 'Gesicht zeigen' gegen die AfD. Die Eltern und ihre Kinder wurden wohl nicht gefragt." Aus diesen Gründen erstattet der AfD-Landtagsabgeordnete eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde sowie Fachaufsichtsbeschwerde hinsichtlich des Verhaltens von Maria Bernhard als Leiterin des Kinderhauses "Vogelstang" und aller an den Vorgängen beteiligten Mitarbeiter beim Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD).
Eklatanter Verstoß gegen staatliche Neutralitätspflicht und Parteienprivileg
Rüdiger Klos weiter: "Die Stadt Mannheim und ihre Einrichtungen sind für alle Bürger da. Eine politische Agitation ist damit nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere für städtische Kindertagesstätten. Der gesetzliche Förderungsauftrag der Erzieherinnen an Kindergärten gemäß Artikel 2 Kindertagesstättengesetz, die unter öffentlicher Trägerschaft stehen, untersagt diesen jede äußere Bekundung, die die Neutralität der juristischen Person oder den Frieden im Kindergarten stören, gefährden oder grundlegende Verfassungswerte missachten. Vor diesem Hintergrund ist es ungeheuerlich, wenn städtische Mitarbeiter ihr öffentliches Amt und die ihnen anvertrauten Kinder zur politischen Propaganda gegen die AfD missbrauchen." Diese Handlung stellt neben dem Verstoß gegen das Versammlungsrecht einen eklatanten Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht, die Neutralitätspflicht der Bediensteten und gegen das Parteienprivileg dar, das auch der AfD zukommt.
Verletzung des Rechts der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
Spätestens seit der deutschlandweit verbreiteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2016 zur Aktion der Bundesministerin Johanna Wanka (CDU) "Rote Karte für die AfD" ist bekannt, dass durch Nutzung der Ressourcen staatlicher Stellen nicht in den politischen Meinungskampf eingegriffen und das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht verletzt werden darf*1. "Die beteiligten Personen haben damit nicht nur in disziplinarischer Hinsicht das Recht gebrochen. Dies ist konsequent aufzuklären und zu ahnden", so Klos.
*1 Beschluss vom 7. November 2015, Az. 1 BvQ 39/15
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