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AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Statement zum Verfassungsschutz-Urteil des OVG Münster

Statement zum Verfassungsschutz-Urteil des OVG Münster
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Statement

Stuttgart, den 13.05.2024

AfD-Fraktionschef Anton Baron MdL kommentiert das Urteil des OVG Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall wie folgt:

„Wir bedauern das Urteil und finden es der Sachlage nicht angemessen. Wir halten die Einstufung durch den Verfassungsschutz für politisch motiviert. Unsere politischen Gegner gleich welcher Partei wissen sich nicht anders zu helfen als uns zu stigmatisieren und unser Verbot zu fordern. Wir respektieren zwar das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Es gab aber in der Vergangenheit schon viele Fehlurteile der unteren Instanzen und wir denken, dass sich dieses Urteil in diese Reihe einfügt. Wir hoffen, dass der Weg in die nächste Instanz eröffnet wird und sind zuversichtlich, dass unsere Argumente dann ihre angemessene Würdigung finden.“

Mit freundlichen Grüßen

Josef Walter

Pressesprecher

Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im

Landtag von Baden-Württemberg

Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit

Mobil: +49 151 14607482

Tel.: +49 711 2063-5042

E-Mail: josef.walter@afd.landtag-bw.de

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c/o Josef Walter

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