Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Tabakwerberichtlinie: Reemtsma Vorstandssprecher zur Empfehlung des EuGH-Generalanwalts
Hamburg (ots)
In der Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und der deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Tabakwerberichtlinie hat sich heute der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dafür ausgesprochen, die Klage der Bundesregierung gegen die Richtlinie abzuweisen.
Richard Gretler, Vorstandssprecher Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, sagte hierzu:
"Auch wenn wir zunächst das Urteil des Gerichts abwarten müssen, sind wir natürlich enttäuscht über die Empfehlung des Generalanwalts. Sollte das Gericht in seiner Entscheidung dieser Argumentation folgen, wäre die Tabakbranche aber die am geringsten betroffene Branche. Schließlich handelt es sich um kein komplettes Werbeverbot, sondern betrifft nur einzelne Kommunikationskanäle. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen zudem, dass sich Werbeverbote nicht auf den Cigarettenabsatz auswirken. Viel schlimmer betroffen von einem solchen Verbot wäre die Verlags- und Werbebranche.
Nichtsdestotrotz sprechen wir uns eindeutig gegen Werbeverbote aus. Für ein legales Produkt wie Tabak sollte auch geworben werden dürfen. Vor allem, da wir uns mit unserer Werbung ausschließlich an erwachsene Raucher wenden. Unsere Zielsetzung ist es, Fremdmarkenraucher von den Vorzügen unser eigenen Produkte zu überzeugen. Ein Werbeverbot verhärtet also nur Marktanteile und verhindert Wettbewerb."
Das Plädoyer des Generalanwalts ist kein Urteil. Gewöhnlich folgt das Gericht aber seiner Empfehlung. Das Urteil selber ist innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten.
Die Tabakwerberichtlinie 2003/33/EG sieht eine Angleichung der Formen der Tabakwerbung in Europa vor. Diese Richtlinie muss von den nationalen Regierungen umgesetzt werden, wogegen sich die Bundesregierung bisher gewehrt hat. Sollte sich der EuGH dem Plädoyer des Generalanwalts anschließen und die Bundesregierung die Richtlinie 1:1 in deutsches Recht umsetzen, so wäre Tabakwerbung in der Presse (ausgenommen Tabakfachpresse) sowie dem Internet verboten. Ebenso wäre ein grenzüberschreitendes Sponsoring nicht mehr erlaubt.
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