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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Stellungnahme: Landgericht weist Anklage gegen Prof. Claassen weitestgehend zurück

Karlsruhe (ots)

Das Landgericht Karlsruhe hat die Zulassung der
von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den 
EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen angestrengten 
Anklage in sechs von sieben Fällen und damit weitestgehend abgelehnt.
Diese vom Landgericht abgelehnten Fälle betreffen insbesondere 
Einladungen an den Ministerpräsidenten und Minister des Landes 
Baden-Württemberg.
Dem von der Staatsanwaltschaft formulierte Vorwurf, Prof. Claassen
hätte mit dem Kartenangebot den Ministerpräsidenten oder Mitglieder 
der Landesregierung korrumpieren wollen, ist das Landgericht damit 
nicht gefolgt.
Durch die Ablehnung dieser Anklagepunkte sieht sich die EnBW in 
ihrer Rechtsaufassung bestätigt, dass die Wahrnehmung von 
Repräsentationspflichten bei Sportveranstaltungen wie der 
Fußball-Weltmeisterschaft keine strafrechtlich relevante 
Vorteilsannahme ist und damit Einladungen von Sponsoren zu diesen 
Veranstaltungen auch keine Vorteilsgewährung sein können. Mit der 
Ablehnung der Anklagepunkte ist klar: diese Einladungen waren, sind 
und bleiben legal.
Zur Verhandlung zugelassen wurde lediglich ein Fall, bei dem es 
jedoch zur einer Verwechslung der Person bei der Einladung kam. Dies 
wird die EnBW im weiteren Verfahren  nachweisen.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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