Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Pflegende in der Altenpflege haben ein Recht auf Vollzeit
Frauenarbeit ist viel zu oft ungewollte Teilzeitarbeit. Davon ist die Pflegebranche besonders betroffen: die Teilzeitquote in der Altenpflege liegt deutlich über der Quote der in anderen Branchen in Teilzeitarbeitsverhältnissen Beschäftigten.
So liegt die Teilzeitquote laut der aktuellen Pflegestatistik in stationären Altenpflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten in den vom DBfK Nordwest betreuten Bundesländern wie folgt:
Bremen - Stationär: 76,7% Ambulant: 82,0%
Hamburg - Stationär: 61,0% Ambulant: 70,5%
Niedersachsen - Stationär: 72,3% Ambulant: 79,1%
Nordrhein-Westfalen - Stationär: 75,0% Ambulant: 71,3%
Schleswig-Holstein - Stationär: 65,1% Ambulant: 76,7%
Zum Vergleich:
Saarland - Stationär: 57,5% Ambulant: 72,7%
Berlin - Stationär: 59,3% Ambulant: 62,5%
Diese Zahlen offenbaren den dringenden Handlungsbedarf, denn hinter der oft ungewollten Teilzeitbeschäftigung verbirgt sich ein erhebliches Potenzial für die Behebung des aktuellen Mangels an Pflegenden. Daneben muss es für Altenpflegende möglich sein, ihrem Beruf auch in Vollzeit nachzugehen, um so ein volles Gehalt und entsprechende Rentenansprüche zu erhalten.
"Wenn alle Beteiligten wirklich an einer Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs, und hier speziell der Altenpflege, interessiert sind, darf es keine ungewollte Teilzeit mehr geben." sagt Dr. Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Hier sind alle Akteure gefragt: Politik und Gesellschaft sind gefordert, der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Pflegekassen müssen eine adäquate Refinanzierung der Personalkosten sicherstellen, damit Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Altenpflegenden den gewünschten Beschäftigungsumfang anzubieten. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber ihre Personalsteuerung viel stärker als bisher nach den Wünschen und Erwartungen der Pflegenden ausrichten.
"Abseits des individuellen und häufig lebensphasenorientierten Wunschs einer Teilzeitbeschäftigung müssen Altenpflegende die Möglichkeit auf eine Vollzeitbeschäftigung erhalten. Angesichts der finanziellen Folgen für Pflegende und des grassierenden Mangels an Pflegefachpersonen und -hilfspersonen gibt es keine Ausreden mehr. Nur wenn wir es schaffen, Pflegenden das für sie individuell passende Beschäftigungsverhältnis anzubieten, wird es gelingen, diese langfristig im Beruf zu halten. Hierzu gehören neben dem gewünschten Beschäftigungsumfang auch adäquate Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf." so Dichter.
Der Mangel an Pflegefachpersonen nimmt weiter zu. So blieben laut einer Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit aus Dezember 2017 die gemeldeten Stellenageboten für Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Bundesdurchschnitt 171 Tage unbesetzt. Diese Vakanzzeit lag um 67 Prozent höher als die durchschnittliche Vakanzzeit aller Berufe. Aus Sicht des DBfK Nordwest ist davon auszugehen das sich diese Vakanzzeit seit 2017 nicht reduziert hat.
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