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Flughafen Wien AG

EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINBERUFUNG DER 28. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 28. ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 31. Mai
2016, um 10.00 Uhr, im Multiversum Schwechat, 2320 Schwechat, Möhringgasse 2-4.

TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015
5.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
7.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 "Geschäftsführung und
Vertretung, Berichte an den Aufsichtsrat" durch Einfügung von zwei neuen
Absätzen 7 und 8 und Änderung der Bezeichnung der bisherigen Absätze 7 bis 12 in
9 bis 14
8.
Beschlussfassung über
(i). eine Aktienteilung (Aktiensplit) im Verhältnis 1 : 4, wodurch die Anzahl
der Aktien auf 84.000.000 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie künftig ein
anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,8175 entfällt, sowie
(ii). die Änderung der Satzung in § 4 ,,Grundkapital"

Aufgrund eines am 15.04.2016 eingelangten Verlangens gem § 109 AktG der
Aktionärinnen Wien Holding GmbH mit dem Sitz in Wien und NÖ Landes-
Beteiligungsholding GmbH mit dem Sitz in St. Pölten, die an der Gesellschaft
seit mehr als drei Monaten jeweils 4.200.000 Stückaktien halten und damit
jeweils über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der
Gesellschaft übersteigt, verfügen, wird folgender Punkt auf die Tagesordnung
gesetzt:

9.
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 10. Mai 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:
»» Jahresabschluss mit Lagebericht,
»» Corporate-Governance-Bericht,
»» Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
»» Vorschlag für die Gewinnverwendung,
»» Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2015;

»» Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
   Tagesordnungspunkten 2 - 8,
»» Beschlussvorschlag der Aktionärinnen Wien Holding GmbH und NÖ Landes-
   Beteiligungsholding GmbH zum Tagesordnungspunkt 9,
»» Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
»» Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
»» Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
»» vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 10. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 19. Mai 2016 der Gesellschaft entweder 

per Telefax an +43(0)1-7007/23622 
oder 
1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, 
oder 
per E-Mail: 
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, 

wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an  fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.viennaairport.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai
2016 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2016 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
1300 Flughafen-Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail: 
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000911805 im Text angeben)

DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

»» Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
»» Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen,
»» Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805,
»» Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
»» Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Mai 2016
beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
1300 Flughafen-Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail: 
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.viennaairport.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Mai 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-42, Fax +43 1
8763343-49 oder E-Mail  wilhelm.rasinger@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 152.670.000,-- eingeteilt in 21.000.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation bereit zu halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.

Wien, im April 2016
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126;  j.helenyi@viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826;  m.santi@viennaairport.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Flughafen Wien AG
             Postfach  1
             A-1300 Wien-Flughafen
Telefon:     +43 1 7007 - 22826
FAX:         +43 1 7007 - 23806
Email:        investor-relations@viennaairport.com
WWW:         http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche:     Transport
ISIN:        AT0000911805
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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