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dpa-Faktencheck

Die Übernahme von Taxikosten hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab

Berlin (ots)

Unter der Überschrift «Wie gerecht ist Deutschland?» wird in einem Facebook-Beitrag verglichen, was ein «syrischer Flüchtling» und ein «normaler Bürger» vom Staat bekommen. Demnach bekomme der Flüchtling ein «Taxi zur Arbeit» finanziert - der «normale Bürger» hingegen nicht. (http://dpaq.de/fMToT)

BEWERTUNG: Die Übernahme der Taxikosten ist nicht nur bei syrischen Flüchtlingen möglich. Auch bei anderen Menschen können diese übernommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

FAKTEN: Die Jobvermittlung des Landkreises Osnabrück (http://dpaq.de/dTHhc) hatte einem syrischen Flüchtling aus Bad Essen eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung im 15 Kilometer entfernten Ostercappeln organisiert.

Da der Mann zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein besaß und im Drei-Schicht-System von bzw. bis 5 Uhr morgens arbeitete, wurde «für die ersten drei Monate die Beförderung durch ein Taxiunternehmen sichergestellt», sagte eine Sprecherin des Landkreises Osnabrück gegenüber der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (http://dpaq.de/iUdpY). Die Kosten, die für die ersten drei Monate gezahlt werden sollten, beliefen sich nach ihrer Aussage auf monatlich rund 1300 Euro.

Mit dem Taxi zur Arbeit zu kommen ist kein exklusiver Service für Flüchtlinge. Die «Neue Osnabrücker Zeitung» berichtete über einen Einheimischen, dem ebenfalls im Zuge der Arbeitsaufnahme die Kosten für die Taxifahrten bezahlt wurden. Das zuständige Jobcenter spricht dabei von «Einzelfällen».

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Links:

   - Bei Facebook geteilter Beitrag: http://dpaq.de/fMToT
   - Zuständiges Jobcenter im Landkreis Osnabrück: 
     http://dpaq.de/dTHhc
   - Bericht über Vermittlung des Jobcenters in der «Neuen 
     Osnabrücker Zeitung»: http://dpaq.de/Wbjmj
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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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