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dpa-Faktencheck

Seit Januar 2016 werden Flüchtlinge in Kiel wieder erkennungsdienstlich behandelt

Berlin (ots)

In mehreren Blogs und sozialen Medien wird behauptet, Flüchtlinge würden in Kiel bei Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung nicht strafrechtlich verfolgt. Meist wird dabei auf einen Artikel der «Kieler Nachrichten» vom 28. Januar 2016 Bezug genommen. (http://dpaq.de/CFw00)

BEWERTUNG: Ende 2015 gab es in Kiel Abstimmungsprobleme zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei. Seit Januar 2016 werden Flüchtlinge wieder erkennungsdienstlich behandelt.

FAKTEN: Die Kieler Polizei hatte kleinstkriminelle Flüchtlinge von Oktober 2015 bis Januar 2016 nicht erkennungsdienstlich behandelt, obwohl die Staatsanwaltschaft das vorgesehen hatte.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am 7. Oktober 2015 in einer vorläufigen Regelung festgehalten, wie mit Flüchtlingen umgegangen werden soll, die etwa bei einfachem Ladendiebstahl ohne gültige Papiere ertappt wurden. (http://dpaq.de/RK4BY)

Das Problem der Ermittler: Bei Flüchtlingen ohne Papiere lässt sich die tatsächliche Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Zwölf-Stunden-Frist oft nicht feststellen. Laut Strafprozessordnung (§ 163c) darf ein Freiheitsentzug zum Zwecke der Feststellung der Identität nicht länger als zwölf Stunden dauern. (http://dpaq.de/LGIs0)

Einige Flüchtlinge ohne Ausweise wurden daher in Kiel weder fotografiert noch um Fingerabdrücke gebeten. Das Problem dabei: Ohne eine solche erkennungsdienstliche Behandlung können Wiederholungstäter nicht erkannt werden. Bei diesen wäre eine Verfahrenseinstellung aber nicht ohne weiteres erfolgt. Deswegen hatte sich der Generalstaatsanwalt mit den Leitenden Oberstaatsanwälten im Land bereits am 15. Oktober 2015 darauf verständigt, die Kieler Vereinbarung nicht umzusetzen. (http://dpaq.de/gRDWW)

Die Kieler Polizei wurde über diese Entscheidung jedoch nicht informiert und handelte bis Ende Januar 2016 nach der Vereinbarung. Tatsächlich angewendet wurde die vorläufige Vereinbarung wohl nur wenige Male. Jörg Muhlack, im Februar 2016 Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, sprach von drei Fällen. (http://dpaq.de/GUOKs)

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Links:

Facebook-Post: https://web.archive.org/save/https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2068397136793545&id=100008698354607

Artikel in den «Kieler Nachrichten» vom 28.01.2016: http://dpaq.de/CFw00

Erlass im Wortlaut: http://dpaq.de/RK4BY

Strafprozessordnung: http://dpaq.de/LGIs0

Artikel in den «Kieler Nachrichten» vom 03.02.2016: http://dpaq.de/YMqUh

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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