Trauerbeflaggung auch bei Anschlägen mit deutschen Opfern
Berlin (ots)
Ein Facebook-Post behauptet, dass nach Anschlägen mit deutschen Opfern keine Trauerbeflaggung angeordnet werde. Nach dem Anschlag von Hanau seien die Flaggen auf halbmast gesetzt worden. (https://perma.cc/N2WV-B7W3)
BEWERTUNG: Die Behauptung, dass es bei Anschlägen mit deutschen Opfern keine Trauerbeflaggung gebe, ist falsch.
FAKTEN: Deutsche Flaggen wehten unter anderem nach dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 auf halbmast (http://dpaq.de/0KSrx). Zudem fielen dem Anschlag in Hanau, nach dem Trauerbeflaggung angeordnet wurde, laut Landeskriminalamt drei Deutsche zum Opfer - der Attentäter und dessen Mutter nicht eingerechnet.
Eine Trauerbeflaggung ordnet der Bundesinnenminister an - und zwar unter anderem für die obersten Bundesbehörden (http://dpaq.de/Siguc). Trauerbeflaggung könne örtlich begrenzt, auf ein Land beschränkt oder bundesweit erfolgen, erklärte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur - an einem Tag oder mehreren Tagen.
Weil Deutschland ein föderaler Staat ist, können die Länder selbst entscheiden, inwieweit sie die Trauerbeflaggung umsetzen, so der Ministeriumssprecher. Die Bestimmungen des Bundes haben demnach "keine bindende Wirkung für die Länder und Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände. Gleichwohl orientieren sich diese weitgehend am Bund."
Am 19. Februar 2020 erschoss der Deutsche Tobias R. in der Hanauer Innenstadt neun Menschen. Anschließend brachte er seine Mutter in deren Wohnung um und erschoss sich selbst. Vor der Tat hatte Tobias R. im Internet rassistische Ansichten sowie abstruse Verschwörungstheorien geäußert.
---
Links:
Facebook-Post: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=3155176721182709&set=a.1037965602903842&type=3&theater (archiviert: https://perma.cc/N2WV-B7W3)
Liste des Bundesinnenministeriums mit Anordnungen auf Trauerbeflaggung: https://www.protokoll-inland.de/SiteGlobals/Forms/Webs/PI/suche/expertensuche-formular.html?gts=9398922_list%253DunifiedDate_dt%2Bdesc&documentType_=news+beflaggungsanordnung
Anordnung des Bundesinnenministeriums auf Trauerbeflaggung nach dem Anschlag in Hanau: https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PI/DE/beflaggung/anschlag/trauerbeflaggung-anschlag-hanau-feb-2020.html
Anordnung des Bundesinnenministeriums auf Trauerbeflaggung nach dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz: https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PI/DE/beflaggung/anschlag/trauerbeflaggung-anschlag-berliner-weihnachtsmarkt-2016.html
---
Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com
© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.