Kernkraftwerke garantieren Versorgungssicherheit
Berlin (ots)
Die deutschen Kernkraftwerke haben immer wieder, zuletzt während der außergewöhnlichen Hitzeperiode im Sommer 2003, entscheidend zur Sicherung der Stromversorgung beigetragen. Im Gegensatz zu Energieträgern wie Wind und Laufwasser, deren Verfügbarkeit in lang andauernden wind- und regenarmen Hochdruckwetterlagen stark eingeschränkt ist, produzierten die im Betrieb befindlichen Reaktoren im August diesen Jahres insgesamt 13,16 Mrd. Kilowattstunden (kWh). Damit übertrafen sie die Stromproduktion aus dem August des vergangenen Jahres (11,94 Mrd. kWh) um etwa 10 Prozent. Die Kernenergie deckt gegenwärtig knapp die Hälfte der Grundlaststromversorgung der Bundesrepublik. Weitere 44 Prozent werden durch Braunkohle erzeugt.
Diese Bilanz führt die Aussage des Bundesumweltministers anlässlich des Atomrechtssymposiums in Köln, Atomkraft gefährde die Versorgungssicherheit, ad absurdum. Vielmehr hat die Entwicklung der vergangenen Monate einmal mehr deutlich gemacht, dass ideologisch motivierte Ausstiegsszenarien eine nachhaltige Energieversorgung, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit gleichermaßen berücksichtigen muss, unmöglich machen. Notwendig ist ein ausgewogener Energiemix, zu dem alle Energieträger ihren Beitrag leisten müssen.
Die Frage der Endlagerung radioaktiver Reststoffe ist in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 11. Juni 2001 geregelt. Zu Gorleben wurde vereinbart, dass die Erkundungsarbeiten - unbeschadet der auch von der Bundesregierung bestätigten Eignungshöffigkeit - zur Klärung konzeptioneller Fragen für mindestens drei und maximal zehn Jahre (ab Oktober 2000) unterbrochen werden. Zu Konrad wurde vereinbart, eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug zu ermöglichen. Die Erkundung weiterer Standorte bzw. die generelle Neuentwicklung eines Verfahrens zur Suche von alternativen Standorten stehen damit nicht im Einklang. Vor diesem Hintergrund hält das Deutsche Atomforum (DAtF) eine Kostenbeteiligung der Energieversorgungsunternehmen an zusätzlichen Standorterkundungen für sachwidrig und ungerechtfertigt.
Der Vorschlag des BMU zur Konzentration der Atomaufsicht beim Bund ist nicht zielführend. Ein solches Vorgehen führt nach Auffassung des DAtF dazu, dass der notwendige Sachverstand auf Länderebene ausgehöhlt wird und verloren geht. Sowohl im Hinblick auf den Betrieb der Anlagen als auch für deren spätere Stilllegung sind dezidierte Kenntnisse der jeweiligen Anlage und damit lokales Know-how erforderlich. Derartige verfassungsrechtliche Überlegungen bedürfen darüber hinaus einer Grundgesetzänderung. Wir gehen nicht davon aus, dass die hierfür erforderlichen Mehrheiten sowie die Bundesratszustimmung gewonnen werden können.
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