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Kerntechnik Deutschland e.V.

Genehmigung von "Schacht Konrad" rechtskräftig

Berlin (ots)

Das Deutsche Atomforum begrüßt, dass die
Genehmigung von "Schacht Konrad" mit der heute erfolgten 
Beschlussfassung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Rechtskraft
erlang. "Der Bund muss jetzt seiner Verantwortung zur Bereitstellung 
von Endlagern nachkommen und mit dem Ausbau von 'Schacht Konrad' auch
beginnen.", fordert Dr. Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen 
Atomforums e.V.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies im März 2006 
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für "Schacht Konrad" als 
Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ab. Damit 
bestätigte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss des 
niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2002 in allen 
Punkten. Das OVG ließ zudem eine Revision gegen die Entscheidung vor 
dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Die unterlegenen 
Kläger hatten jedoch das Recht zu einer Nichtzulassungsbeschwerde 
gegen die Revisionsentscheidung des OVG vor dem 
Bundesverwaltungsgericht. Dr. Hohlefelder: "Die Entscheidung des 
höchsten deutschen Verwaltungsgerichts hat damit endgültig den Weg 
zur Errichtung des genehmigten Endlagers 'Schacht Konrad' 
freigemacht. Es lässt keinen Interpretationsraum mehr offen und 
eignet sich nicht zu einer weiteren Verzögerung in der 
Endlagerfrage."
Mit seinem Urteil erteilte das Oberverwaltungsgericht auch dem 
wiederkehrenden Ruf nach einer alternativen Endlagerstandorterkundung
eine deutliche Absage. So sieht das Atomgesetz ein geeignetes, weil 
sicheres Endlager vor. "Wenn die Bundesregierung es ernst meint, die 
Endlagerfrage 'zügig' und 'ergebnisorientiert' zu lösen, so ist das 
Moratorium in Gorleben endlich aufzuheben und die Erkundung 
fortzusetzen.", betont Hohlefelder.

Pressekontakt:

Bernd Arts
Tel.: 030 498555-20
Fax: 030 498555-17
E-Mail: presse@kernenergie.de
www.kernenergie.de

Original-Content von: Kerntechnik Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell

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