Genehmigung von "Schacht Konrad" rechtskräftig
Berlin (ots)
Das Deutsche Atomforum begrüßt, dass die Genehmigung von "Schacht Konrad" mit der heute erfolgten Beschlussfassung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Rechtskraft erlang. "Der Bund muss jetzt seiner Verantwortung zur Bereitstellung von Endlagern nachkommen und mit dem Ausbau von 'Schacht Konrad' auch beginnen.", fordert Dr. Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums e.V.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies im März 2006 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für "Schacht Konrad" als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ab. Damit bestätigte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2002 in allen Punkten. Das OVG ließ zudem eine Revision gegen die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Die unterlegenen Kläger hatten jedoch das Recht zu einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung des OVG vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dr. Hohlefelder: "Die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts hat damit endgültig den Weg zur Errichtung des genehmigten Endlagers 'Schacht Konrad' freigemacht. Es lässt keinen Interpretationsraum mehr offen und eignet sich nicht zu einer weiteren Verzögerung in der Endlagerfrage."
Mit seinem Urteil erteilte das Oberverwaltungsgericht auch dem wiederkehrenden Ruf nach einer alternativen Endlagerstandorterkundung eine deutliche Absage. So sieht das Atomgesetz ein geeignetes, weil sicheres Endlager vor. "Wenn die Bundesregierung es ernst meint, die Endlagerfrage 'zügig' und 'ergebnisorientiert' zu lösen, so ist das Moratorium in Gorleben endlich aufzuheben und die Erkundung fortzusetzen.", betont Hohlefelder.
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