EU-Kommission publiziert falsche MwSt.-Sätze
- Sogenannte "EU VAT Rates Database" fehlerhaft und unvollständig
- E-Commerce-Händler und -Kunden ab 1. Juli in ganz Europa betroffen
- eClear Datenbank VATRules verfügt über 800.000 Steuercodes
Berlin, 24. Juni 2021 - Die von der EU-Kommission (Abteilung Tax-UD) veröffentlichte Datenbank mit MwSt.-Sätzen für die EU-27 ist teilweise unvollständig und fehlerhaft. Darauf weist der Berliner Tax Technology-Spezialist eClear AG hin.
„Die Datenbank hat offensichtliche Lücken. Ein Wettbewerbsnachteil für E-Commerce-Händler, die sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen müssen und mit der falsch ausgewiesenen Mehrwertsteuer Kunden verärgern“, so der CEO und Vorstandsvorsitzende der eClear AG, Roman Maria Koidl.
Reduktion des Steuersatzes von 19 % auf 16 % in Deutschland nicht berücksichtigt
So wurde beispielsweise die temporäre MwSt.-Reduktion von 19 % auf 16 % für Deutschland in der Datenbank nicht erfasst. „Darauf haben wir die Kommission in einem Gespräch im vergangenen Jahr hingewiesen“, so Koidl. Doch die fehlerhaften Datensätze blieben. Die Kommission übernimmt, nach eigener Aussage, keine Haftung für ihre Daten. Auf der Website der Datenbank räumt die Kommission ein, dass sie nicht garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Informationen aktuell, fehlerfrei und vollständig sind.
Neben fehlerhaften Datensätzen mangels Aktualisierung zeigt sich nach wiederholter Überprüfung in den verwendeten Steuer-Codes eine weitere Schwachstelle bzw. Ungenauigkeit der Steuersätze. Die im September veröffentlichte „EU VAT Rates Database“ kennt nur die ersten acht Stellen, der regulären zehn bis elf Stellen der Steuer-Codes. Händler erhalten dadurch Fehlinformationen, die in Mehr- oder Minderzahlungen an das Finanzamt resultieren können: So können zum Beispiel die Inhaltstoffe eines Produktes die Anwendung des reduzierten Steuersatzes erfordern. Diese Detailinformationen werden üblicherweise nach der achten Stelle im Steuer-Code zugewiesen.
ECOFIN-Rat diskutiert Flexibilisierung der Anwendung reduzierter Umsatzsteuersätze für Mitgliedstaaten
Das Mehrwertsteuer-System der EU ist hochkomplex: Kinderkleidung ist in Luxemburg reduziert, in Polen der Fruchtsaft; in Portugal ist der Rotwein ermäßigt, in Deutschland die Milch. Am 18. Juni diskutierte der ECOFIN-Rat in seiner Sitzung die weiteren Leitlinien zur Reform der Mehrwertsteuersätze. Die Vorschläge sehen unter anderem mehr Flexibilität und Gleichheit für die Mitgliedstaaten bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze vor. Zu erwarten ist ein weiteres Anwachsen der länderspezifisch eingesetzten Regeln.
Diese Regeln gelten nicht nur für den Import aus Drittstaaten wie China, sie gelten auch für den grenzüberschreitenden Versandhandel innerhalb der EU – sowohl für Händler als auch für Marktplätze wie Amazon und eBay. Die anstehende EU-Reform verschärft die Thematik zusätzlich. Mit dem Inkrafttreten des zweiten Maßnahmenpakets der EU-Mehrwertsteuerreform am 1. Juli entfallen vorige Lieferschwellen und werden durch einen EU-weit geltenden Schwellenwert (10.000€) ersetzt. Die Händler sind dann verpflichtet sich in den Lieferländern steuerlich zu registrieren oder alternativ am OSS-Verfahren der EU teilzunehmen. Und sie müssen die länderspezifisch geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden.
VATRules: eClear Datenbank mit 800.000 aktuellen Steuercodes
„VATRules vereinfacht diesen Prozess“, so Annett Schaberich, Syndikus-Steuerberaterin und Vice President Tax Compliance bei eClear. „Mit der Datenbank wenden Händler immer die aktuell geltenden Steuersätze bei der Kalkulation der Produktpreise an. Aktualisierungen oder temporäre Änderungen werden automatisiert berücksichtigt. Das minimiert Kosten- und Zeitaufwände, da Korrekturen deutlich reduziert werden.“
Die VATRules Datenbank umfasst 800.000 Steuercodes inklusive 50.000 Ausnahmen und kennt sämtliche Mehrwertsteuersätze und -regeln, die in den EU-27-Ländern sowie Großbritannien angewendet werden müssen und ordnet sie den jeweiligen Produktgruppen des Online-Händlers eindeutig zu. Mithilfe eines 14-stelligen Codes sind alle in der EU-geltenden Ausnahmen, Befreiungen, Ermäßigungen sowie Umsatzsteuervorschriften erfasst. Vollautomatisiert werden die kontinuierlich aktualisierten Steuersätze on demand ausgespielt, in die Bestellvorgänge eingebettet und zur Anwendung gebracht.
Darüber hinaus übernimmt eClear mit seiner Full-Service Lösung ClearVAT die USt-Meldung auf Wunsch vollautomatisch in alle EU-27-Länder. Die obligatorische USt-Registrierung im EU-Mitgliedsstaat kann dann entfallen. Die Steuerbeträge werden dann durch das Berliner Unternehmen direkt beim zuständigen Finanzamt im EU-Mitgliedstaat abgeführt, wofür eClear die Haftung und das Prüfungsrisiko übernimmt.
Über eClear
eClear AG ist der europaweit einzige Payment-Dienstleister für Tax Clearing im grenzüberschreitenden Handel. Das führende Tax Technology-Unternehmen übernimmt mit seiner Full Service-Lösung „ClearVAT“ die komplette Abwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten aus grenzüberschreitenden B2C-Handelsgeschäften. Durch die cloud-basierten eClear Lösungen werden alle Steuer-, Zoll- und Payment-Prozesse im E-Commerce-Handel automatisiert und maßgeblich vereinfacht. Das Unternehmen wurde 2016 von Roman Maria Koidl gegründet. Dem Aufsichtsrat der eClear AG gehören u.a. Peer Steinbrück, Thomas Ebeling und Dr. Gerhard Cromme an. eClear hat im Mai 2021 die BaFin-Erlaubnis als Acquirer erhalten, mit der das Unternehmen EU-weit für den grenzüberschreitenden E-Commerce-Handel als Zahlungsdienst tätig sein darf. Zudem sind die Prozesse der eClear AG nach dem Prüfungsstandard 880 des Institutes der Deutschen Wirtschaftsprüfer zertifiziert. Weitere Informationen finden Sie unter: https://eclear.com/de
Pressekontakt eClear AG
Ansprechpartnerin: Nadine Städtner E-Mail: comms@eClear.com
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