GVSG: Schritt in die richtige Richtung zur Neuausrichtung unseres Gesundhsitssystems
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GVSG: Ein Schritt in die richtige Richtung zur Neuausrichtung unseres Gesundheitssystems
Statement von Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
„Unser Gesundheits- und Versorgungssystem ist in seinem Kern für die Patientinnen und Patienten da. Zuletzt ist diese Nutzerorientierung jedoch ein Stück weit verlorengegangen.
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung kann bei aller begründeter Kritik – etwa an der fehlenden Konsequenz bei der Einbeziehung aller Sozialleistungsträger und einer breiteren Finanzierung neuer Versorgungsangebote – ein Wendepunkt sein.
Gesundheitsregionen, Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren bilden eine sinnvolle Einheit – ihre Kombination und intelligente Vernetzung potenziert den Nutzen. Es geht nicht darum, überall neue Strukturen zu schaffen: Primärversorgungszentren, in denen medizinische Leistungen erbracht werden, benötigen wir beispielsweise nur dort, wo es heute schon Schwierigkeiten mit der hausärztlichen Versorgung gibt. Dort, wo Versorgung gut funktioniert, sollten wir die vorhandenen Strukturen respektieren, erhalten und stärken.
Ziel muss es sein, über sektoren- und trägerbezogene Zuständigkeitsgrenzen hinweg eine bestmögliche Versorgung für alle sicherzustellen. Das gelingt heute zu oft nicht, da es zu wenige Angebote und Anlaufstellen gibt für Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in unseren komplexen Strukturen zurechtfinden. Dazu können die im Gesetzentwurf genannten Instrumente und Einrichtungen nachhaltig beitragen.
Hier liegt freilich eine entscheidende Schwäche des Gesetzentwurfs: Neben den Krankenkassen und Kommunen sollten auch Sozialleistungsträger wie Jobcenter und Rentenversicherung von Anfang an verbindlich einbezogen werden, auch bei der Finanzierung der Angebote. Die Potenziale liegen nicht nur zwischen den Sektoren-, sondern auch zwischen den Zuständigkeitsgrenzen der Sozialleistungsträger: Viel zu selten gehen das Gesundheits- und das Sozialsystem Hand in Hand.“
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