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New Yorker Bezirksgericht lässt Klage gegen Apartheid-Profiteure zu

Frankfurt/Main (ots)

Die deutsche Sektion der Internationalen
Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika 
begrüßt die Entscheidung des New Yorker Bezirksgerichts, das 
Verfahren gegen 22 internationale Konzerne, darunter die Deutsche 
Bank, die Dresdner Bank, die Commerzbank, Daimlerchrysler sowie 
Rheinmetall zuzulassen.
Kläger sind 91 südafrikanische Opfer schwerer 
Menschenrechtsverletzungen der Apartheid, sowie Khulumani Support 
Group, eine Selbsthilfeorganisation, welche 32000 Apartheidopfer 
vertritt.
"Der Gerichtsentscheid ist ein wichtiger Schritt im Bemühen um 
eine gerechteres Südafrika. Hierfür ist die Zahlung von Entschädigung
für die Überlebenden des Apartheidregimes eine wichtige 
Voraussetzung" sagt Anne Jung von der Frankfurter Hilfsorganisation 
medico international, die Khulumani seit 10 Jahren unterstützt.
Bereits am 11. November 2002 reichte die amerikanische 
Anwaltskanzlei Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll zusammen mit der 
südafrikanischen Kanzlei Abrahams Kiewitz in New York 
Entschädigungsklagen gegen 22 internationale Konzerne wegen ihrer 
Unterstützung der Apartheid ein. Die rechtliche Basis der Klage ist 
das amerikanische Gesetz des Alien Tort Claims Act, der für die 
Mehrheit von Menschenrechtsklagen in den letzten 20 Jahren in Amerika
die Grundlage bildete. Nach diesem Gesetz können nicht-amerikanische 
BürgerInnen amerikanische, oder internationale in den USA 
niedergelassene Konzerne verklagen, falls eine kausale Beziehung 
zwischen der Tätigkeit der Unternehmen und der erlittenen Schäden 
hergestellt werden kann. Dabei muss es um Verletzungen 
internationalen Völkerrechts oder von anerkannten Menschenrechten 
gehen.

Pressekontakt:

Anne Jung
medico international
Burgstr. 106
D-60389 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 94 43 827
Mobil: 0179 123 07 19
jung@medico.de
www.medico.de

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