Pflegestärkungsgesetz II
Johanniter begrüßen Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Berlin (ots)
Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird aktuell im Bundestag beraten. Es soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und ab 1. Januar 2017 für die Patienten wirksam werden. Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Damit soll die ungleiche Behandlung von pflegebedürftigen Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen und denjenigen mit körperlichen Defiziten beendet werden. Alle Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag werden zukünftig gleichermaßen betrachtet und beurteilt. Darüber hinaus wird die bisherige Sichtweise abgelöst, die allein durch den Blick auf den Pflegeaufwand bestimmt war. An ihre Stelle tritt ein neues Verständnis von Pflege, das den Pflegebedürftigen mit seinen bestehenden Fähigkeiten und Ressourcen ins Zentrum rückt.
Die Johanniter begrüßen grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen: "Das zweite Pflegestärkungsgesetz leitet den notwendigen Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung ein", sagt Wolfram Rohleder, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe. "Unser Ziel muss es sein, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und dort betreut werden können. Dafür müssen wir die ambulanten Strukturen stärken. Das Pflegestärkungsgesetz II ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung", so Rohleder weiter. "Aber gute Pflege braucht neben fachlicher Expertise auch Zeit - beides kommt heute oft zu kurz. Deshalb ist es wichtig, nun konsequent an der Weiterentwicklung der Pflegeausbildung und der Entbürokratisierung des Pflegealltags zu arbeiten."
Die Johanniter-Unfall-Hilfe betreibt deutschlandweit mehr als 100 ambulante Pflegedienste. Rund 3000 Frauen und Männer arbeiten in diesem Bereich. In 100 Einrichtungen des Betreuten Wohnens kümmern sich die Johanniter um die Bewohner, wenn diese Hilfe benötigen.
Pressekontakt:
Verena Götze
Pressereferentin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Lützowstraße 94
10785 Berlin
Telefon 030 26997-361
Mobil 0152 53015687
verena.goetze@johanniter.de
www.johanniter-medien.de
Original-Content von: Johanniter Unfall Hilfe e.V., übermittelt durch news aktuell