Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz
Freiberufliche Künstler*innen - Bedingungslose Mindestsicherung als mittelfristige Lösung anlässlich der Corona-Krise: JETZT!
München (ots)
Am 26. März 2020 wandten sich die BLZT-Vorstände Walter Heun und Stefan Sixt mit einem Appell an die Bayerische Staatsregierung, da die Hilfe für coronageschädigte Kleinunternehmer*innen weitgehend an den Kunstschaffenden vorbeigeht. Vorgeschlagen wurde anstelle eines Antrags auf 'Grundsicherung' im Sinne von Sozialleistungen eine bedingungslose Soforthilfe von monatlich mindestens 1.000,- EUR. Wir danken der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere Herrn Staatsminister Bernd Sibler für das Aufgreifen und schnelle Umsetzen von Teilen dieser Initiative!
Zwei wesentliche Teile unseres Vorschlages sollten jedoch ergänzt werden, damit diese Maßnahme wirklich sinnvoll greift:
- Jede/r bei der KSK registrierte Künstler*in kann formlos monatlich ein Zwölftel des von ihm/ihr bei der KSK gemeldeten Jahreseinkommens bis auf weiteres bei der KSK oder seinem Finanzamt anfordern. Diese zahlt auch ein monatliches Mindesthonorar von 1.000,- EUR ohne weitere Überprüfung aus. - Nicht von der KSK erfasste Künstler*innen können durch die jeweiligen Landesverbände identifiziert werden und das Mindesthonorar erhalten.
Walter Heun, 1. Vorsitzende des BLZT, sagt dazu: "Ganz besonders freuen wir uns, dass die Soforthilfe nicht nur für die Tanzkunst gilt, sondern für alle freiberuflichen Kunstschaffenden. In der Krise stehen Künstler*innen zusammen."
Stefan Sixt, 2. Vorsitzender des BLZT, sagt dazu: "Dankenswerterweise hat die Bayerische Staatsregierung unseren sehr praktikablen Vorschlag kurzfristig aufgegriffen. Ein Zeichen, wie schnell Verwaltung heute funktionieren kann, wenn es notwendig ist."
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