FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH
Kurzarbeitergeld wird erhöht, der Bezug verlängert.
Das Bundeskabinett billigte eine Erhöhung und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, eine der Maßnahmen im Sozialschutz-Paket II.
Kurzarbeitergeld steigt bis zu 87 Prozent und die Bezugsdauer Arbeitslosengeldes I wird um drei Monate verlängert.
Wer wegen der Corona-Krise nur 50 Prozent oder weniger arbeitet, bekommt mehr Kurzarbeitergeld: Bislang werden generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns ersetzt, mit der Neuregelung sind es ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent. Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres.
Zudem darf jeder, der in Kurzarbeit ist dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen - die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit. Zudem soll der Arbeitslosengeld-I-Bezug für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren regulärer Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 nach den bisherigen Regelungen auslaufen würde.
Das Paket solle in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht und bis Mitte Mai 2020 beschlossen werden. Die Beschlüsse werden dann in dem Blog https://blog.corona-krise-hilfe.de/ hinterlegt.
Kontakt für Rückfragen Ralf Klein (Betriebswirt)
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