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EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

EVG begrüßt Erhöhung des Mindestlohns – Arbeitgeber dürfen nicht tricksen

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßt die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. „Das ist eine Frage des Respekts. Leider gibt es immer wieder Versuche, die Abbildung des Mindestlohns in den Entgelttabellen zu umgehen“, sagt der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

Auch bei der DB AG, deren Eigentümerin die Bundesrepublik Deutschland ist. „Der DB-Konzern will den Mindestlohn zum Teil nur als Ausgleichszulage bezahlen. Tausende Kolleg:innen würden so im kommenden Jahr eine reduzierte oder gar keine Lohnerhöhung bekommen. Das geht gar nicht“, so Burkert weiter. Die EVG wird sich weiter gegen diese Tricks wehren und für unsere Kolleg:innen kämpfen und ist bereits mit dem Arbeitgeber in Gesprächen. „Wir erwarten, dass die DB AG als Bundesunternehmen beim Thema Mindestlohn eine Vorbildrolle einnimmt“, macht Martin Burkert deutlich.

Auch die Ausweitung der Minijob-Grenze auf 520 Euro sieht die EVG sehr kritisch. „Das ist weder nötig noch sinnvoll“, so Martin Burkert. „Dadurch werden nur prekäre Beschäftigungsverhältnisse verfestigt und vor allem Frauen weiter in finanzielle Abhängigkeiten und Altersarmut getrieben.“

Bundesweit gibt es schon heute sieben Millionen geringfügig Beschäftigte – davon mehr als zwei Drittel Frauen und auch Kolleg:innen im Organisationsgebiet der EVG. Deutlich kritisiert die EVG auch die zusätzliche, unnötige Belastung der Sozialversicherungssysteme in Höhe von rund 800 Mio. Euro, die durch die Ausweitung entsteht.

Die EVG bleibt daher dabei, dass es statt dieser Ausweitung endlich eine Reform braucht, die bei geringfügiger Beschäftigung soziale Sicherheit und langfristige Stabilität gibt. Nicht zuletzt wurde auch bei der Bundesfrauenkonferenz der EVG ein Antrag beschlossen, der fordert, bei Minijobs endlich die Rentenlücke zu schließen, indem die Befreiung von der Versicherungspflicht aufgehoben wird.

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