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Arbeitslosigkeit und Vorruhestandsregelung
Der zu frühe Griff in die Taschen des Staates
Ältere Arbeitnehmer durch Outplacement schneller in neuen Job

Düsseldorf (ots)

"Die Menschen hören zu früh auf, Sozialbeiträge
zu zahlen und greifen zu früh in die Tasche des Staates, sprich in
die Sozialkassen" sagt Eberhard von Rundstedt, Vorsitzender der
Geschäftsführung der gleichnamigen Unternehmensberatung für
Personalmanagement anlässlich der geplanten Neuregelung bei der
Kündigung älterer Arbeitnehmer.
Die Neuregelung als Bestandteil des Gesetzes zu Reformen am
Arbeitsmarkt wurde vom Bundestag verabschiedet, bedarf aber noch der
abschließenden Behandlung im Bundesrat. Sie regelt die
Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitsamt bei der
Kündigung von Arbeitnehmern nach Vollendung des 57. Lebensjahres.
Bisher war es das 58. Lebensjahr.
Statt die Erstattungspflicht zu regeln, sollte es besser wie in
anderen Ländern für die scheidenden Mitarbeiter eine professionelle
Beratung zur beruflichen Neuorientierung (Outplacement) geben. Denn
dadurch profitieren alle, der Mitarbeiter, das Unternehmen, das sich
trennen will, genauso wie der Staat.
In der Regel finden ältere Arbeitssuchende schneller mit einer
Beratung eine neue Aufgabe als ohne. In den meisten Fällen fallen sie
erst gar nicht in die Arbeitslosigkeit. Der Grund: Der neue Job wird
gefunden, ehe der alte zu Ende gegangen ist. D.h. der Staat spart
Arbeitslosengeld, das Unternehmen kann sich schneller und damit
kostengünstiger von seinem Mitarbeiter trennen und der ältere
Arbeitsuchende findet wieder einen neuen Job. "Zwar brauchen ältere
Arbeitssuchende meist länger als ihre jüngeren Konkurrenten, aber sie
bringen weitaus mehr Erfahrung, Selbstvertrauen und Flexibilität und
den Willen mit, in andere Branchen zu wechseln, sich in
Beratungsberufen neu zu orientieren oder sich selbständig zu machen"
sagt von Rundstedt. Zugrunde liegt eine internationale Studie der
weltgrößten Outplacement-Beratung DBM, an der sich für Deutschland v.
Rundstedt und Partner beteiligt hat.
Wie sollte der ältere Arbeitnehmer vorgehen, wenn er eine
professionelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung erhalten
will? Wenn der Vorschlag nicht von dem Unternehmen selbst kommt, so
rät Eberhard von Rundstedt, sollte der Betroffene Outplacement selbst
anregen und in die Trennungsverhandlungen mit einbeziehen.

Pressekontakt:

Margrit Kehmeier
kehmeier@rundstedt.de
Tel.: 0211-8396-333

Original-Content von: v. Rundstedt & Partner GmbH, übermittelt durch news aktuell

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