Arbeitslosigkeit und Vorruhestandsregelung
Der zu frühe Griff in die Taschen des Staates
Ältere Arbeitnehmer durch Outplacement schneller in neuen Job
Düsseldorf (ots)
"Die Menschen hören zu früh auf, Sozialbeiträge zu zahlen und greifen zu früh in die Tasche des Staates, sprich in die Sozialkassen" sagt Eberhard von Rundstedt, Vorsitzender der Geschäftsführung der gleichnamigen Unternehmensberatung für Personalmanagement anlässlich der geplanten Neuregelung bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer.
Die Neuregelung als Bestandteil des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt wurde vom Bundestag verabschiedet, bedarf aber noch der abschließenden Behandlung im Bundesrat. Sie regelt die Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitsamt bei der Kündigung von Arbeitnehmern nach Vollendung des 57. Lebensjahres. Bisher war es das 58. Lebensjahr.
Statt die Erstattungspflicht zu regeln, sollte es besser wie in anderen Ländern für die scheidenden Mitarbeiter eine professionelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung (Outplacement) geben. Denn dadurch profitieren alle, der Mitarbeiter, das Unternehmen, das sich trennen will, genauso wie der Staat.
In der Regel finden ältere Arbeitssuchende schneller mit einer Beratung eine neue Aufgabe als ohne. In den meisten Fällen fallen sie erst gar nicht in die Arbeitslosigkeit. Der Grund: Der neue Job wird gefunden, ehe der alte zu Ende gegangen ist. D.h. der Staat spart Arbeitslosengeld, das Unternehmen kann sich schneller und damit kostengünstiger von seinem Mitarbeiter trennen und der ältere Arbeitsuchende findet wieder einen neuen Job. "Zwar brauchen ältere Arbeitssuchende meist länger als ihre jüngeren Konkurrenten, aber sie bringen weitaus mehr Erfahrung, Selbstvertrauen und Flexibilität und den Willen mit, in andere Branchen zu wechseln, sich in Beratungsberufen neu zu orientieren oder sich selbständig zu machen" sagt von Rundstedt. Zugrunde liegt eine internationale Studie der weltgrößten Outplacement-Beratung DBM, an der sich für Deutschland v. Rundstedt und Partner beteiligt hat.
Wie sollte der ältere Arbeitnehmer vorgehen, wenn er eine professionelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung erhalten will? Wenn der Vorschlag nicht von dem Unternehmen selbst kommt, so rät Eberhard von Rundstedt, sollte der Betroffene Outplacement selbst anregen und in die Trennungsverhandlungen mit einbeziehen.
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