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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Gutachter zu KfW-Förderstopp: Schadenersatzforderung gegen Bundesregierung erfolgversprechend und Bundesminister Habeck kann auf Amtshaftung verklagt werden – VNW-Direktor Andreas Breitner: „Unsere Unternehmen werden ihr Recht wahrnehmen.“

39/2022

Hamburg/Potsdam. Im Streit um die zeitweise ausgesetzte staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäude ist eine Schadenersatzforderung gegen die Bundesregierung erfolgversprechend. Außerdem können die sozialen Vermieter einem Rechtsgutachten zufolge Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf Amtshaftung verklagen. Ein Unternehmen müsse allerdings nachweisen, dass ein Antrag bis zum 31. Januar 2022 gestellt und dieser positiv beschieden worden wäre, heißt es in dem Gutachten der Rechtsanwälte Prof. Dr. Matthias Dombert und Dr. Maximilian Dombert, das im Auftrag des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) erstellt wurde.

Die Juristen kommen zu dem Schluss, dass die überraschende Einstellung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ durch die Abschaltung des Zuschussportals ohne Änderung der Förderrichtlinie „formell rechtswidrig“ gewesen sei. „Die Aufgabe der Förderentscheidung hätte ebenso wie ihre Einführung durch Verwaltungsvorschrift erfolgen müssen. … Wegen der Handhabung des Förderstopp liegen die Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruch dem Grund nach vor.“

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 24. Januar 2022 überraschend die Förderung für den Bau und die Sanierung energieeffizienter Gebäude gestoppt und erst nach heftigen Protesten der Wohnungswirtschaft teilweise wieder aufgenommen. Wer aber bis zum 24. Januar keinen Förderantrag gestellt hat, geht leer aus. Dabei hatte die Bundesregierung zuvor wiederholt erklärt, dass eine Antragstellung bis zum 31. Januar 2022 möglich sei.

VNW-Direktor Andreas Breitner: „Willkürliches Regierungshandeln“

„Zu den Merkmalen eines Rechtsstaats gehört, dass auch offensichtlich willkürliches und spontanes Regierungshandeln mit hohen wirtschaftlichen Schäden für viele Betroffene rechtlich überprüft werden kann. Genau das tun wir jetzt. Das ist unser gutes Recht und das Gutachten ist dafür eine gute Grundlage“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Bei den sozialen Vermietern in Norddeutschland ist durch den Förderstopp der Bau von mehr als 2000 bezahlbaren Wohnungen bedroht. Insgesamt verlieren die Wohnungsunternehmen über 52 Millionen Euro an Zuschüssen, die für fortgeschrittene Projekte im KfW-Effizienzhaus-55-Standard eingeplant waren.“

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der Staat zwar seine Förderrichtlinien grundsätzlich ändern dürfe. Der „unangekündigte und plötzliche Abbruch der Förderung“ und die spätere Weiterförderung eines Teils der Bauprojekte sei jedoch „nicht von einem sachlichen Grund getragen“. So sei die Begründung für den Förderstopp, wonach die Fördermittel erschöpft seien, „dadurch widerlegt, dass am 22.02.2022 neue Haushaltsmittel zur Weiterförderung bereits gestellter Anträge zur Verfügung gestellt wurden“.

Förderstopp verletzt schutzwürdiges Vertrauen der Antragsteller

Es verstoße „gegen das Willkürverbot, nur noch Antragsteller zu fördern, die ihren Antrag bis zum 23.01.2022 eingereicht“ hätten, führen die Juristen aus und schreiben weiter: „Der abrupte Förderstopp verletzt zudem schutzwürdiges Vertrauen der Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 31.01.2022 einreichen wollten.“ So hätten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundeswirtschaftsministerium wiederholt öffentlich erklärt, „dass Anträge bis zu diesem Tag eingereicht werden könnten“.

„Abgesehen davon, dass verloren gegangenes Vertrauen nicht so schnell wieder hergestellt werden kann“, sind unseren Unternehmen bereits reale Kosten entstanden“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Im Vertrauen auf die Förderung wurden bereits Planungen umgesetzt und Investitionen vorbereitet. Selbst wenn man jetzt neu plant, muss am Ende jemand die Kosten tragen. Wenn das nicht der Staat tut, dann sind es am Ende die Mieterinnen und Mieter, die das Unvermögen ausbaden müssen“, sagt der VNW-Direktor.

„Die Bundesregierung hat nach der teilweisen Wiederaufnahme der Förderung versucht, den Eindruck zu erwecken, dass damit alles wieder gut sei. Dem ist aber nicht so.“

2022/03/20

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 405 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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