Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Vertane Chance
105/2024
Soziale Vermieter sehen bei der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung Fortschritte, beklagen aber Kostensteigerungen durch höhere Anforderungen an Barrierefreiheit.
Hamburg. Die sozialen Vermieter befürchten einen Anstieg der Baukosten durch höhere Anforderungen an die Barrierefreiheit von Neubauwohnungen.
„In vielen Punkten bringt die Überarbeitung der Hamburgischen Bauordnung einen Fortschritt und führt möglicherweise zu einer Reduzierung von Kosten“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Allerdings dürften die künftigen Anforderungen an Barrierefreiheit bei Neubauwohnungen zu einem Anstieg der Baukosten führen.“
Hintergrund ist eine neue Vorgabe der Bauordnung, wonach bei einem Neubau künftig ein Drittel aller Wohnungen barrierefrei sein soll. Bislang galt, dass lediglich ein Drittel der Wohnungen einer Etage - das war oft das Erdgeschoss - eine barrierefreie Grundausstattung enthalten muss. Zwar gelte die Neuregelung nur für Wohngebäude, die einen Aufzug hätten, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Damit sind aber die meisten Neubauprojekte betroffen.“
Die Hamburgische Bürgerschaft wird am kommenden Mittwoch die Novellierung der Hamburger Bauordnung diskutieren und aller Voraussicht nach mit den Stimmen von SPD und Grünen beschließen. Die neuen Regeln treten dann mit Beginn der Jahres 2026 in Kraft.
Gehen davon aus, dass Probleme rasch "geheilt" werden
„Wir sind allerdings sicher, dass die neue Bauordnung rasch überarbeitet und in punkto Barrierefreiheit die Probleme ‚geheilt‘ werden“, sagt der VNW-Direktor weiter. „Wir erkennen an, dass in der Stadtentwicklungsbehörde eng und pragmatisch mit uns zusammengearbeitet wird. Uns eint das Ziel, die Hürden für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen zu senken. Um so mehr bedauern wir, dass jetzt eine Chance vertan wurde.“
Zudem hätten sich die sozialen Vermieter gewünscht, dass in der überarbeiteten Bauordnung das Prinzip der Vollständigkeitsbestätigung bzw. -fiktion für Antragsunterlagen verankert wird, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Bislang führen wiederholte Nachforderungen der Genehmigungsbehörden zu einzelnen Punkten eines Bauantrags - die sogenannte Salamitaktik - zu langen Bescheidfristen.“
Das sei für die Wohnungsunternehmen nicht nur zermürbend, sagt Andreas Breitner. „Es treibt auch die Kosten in die Höhe. Das führt dazu, dass sich vermehrt Unternehmen diese ‚Tortur‘ nicht antun wollen und auf Wohnungsbau verzichten. Ärgerlich ist das Hamburger Versäumnis auch deshalb, weil es in der Berliner Bauordnung eine entsprechende Regelung bereits gibt. Man hätte diese einfach nur übernehmen müssen“, so Breitner.
15/12/2024
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 445 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de