WM in Katar (Doha) - Routenänderungen auf der AIDAcosma: Kreuzfahrer sollten Ansprüche geltend machen
Nürnberg (ots)
"WM - WM" (Wind und Meer und Weltmeisterschaft) - das war der Plan vieler Kreuzfahrer. Aida teilte kürzlich mit, dass die AIDAcosma während der WM den Hafen von Doha in Katar aber gar nicht anlaufen kann. Was unspektakulär klingt, bedeutet für Fußballfans und Kreuzfahrer den Ausfall ihres ganz persönlichen Reisehighlights und WM-Erlebnisses. "Betroffene Gäste sollten gegen den Veranstalter Ansprüche geltend machen", stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.
Sonne, Meer und Fußballflair. Eine Kreuzfahrt zum größten Sportereignis des Jahres 2022, der WM in Katar. Das war der Traum vieler fußballbegeisterter Kreuzfahrer, die zur Zeit der Weltmeisterschaft eine Reise auf einem der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe buchten, die Doha während der WM ansteuern sollen.
Für die Gäste der AIDAcosma ist dieser Traum jetzt geplatzt. Denn Doha wurde aktuell abgesagt. AIDA verweist hierbei auf sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben, auf die man leider keinen Einfluss nehmen könne, die aber dazu führten, dass der Hafen von Doha im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar nicht angelaufen werden könne.
"Unterstellt man dies einmal als zutreffend, ergeben sich gleichwohl Abweichungen zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das Reisehighlight schlechthin ausfällt", berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Ausfall von Doha während WM rechtfertigt Minderung gegenüber Aida
Wird die Kreuzfahrt nicht gemäß Buchung durchgeführt, steht dem Reisegast eine Minderung des Reisepreises zu. Gerichte urteilen in diesen Fällen verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben als Ursache der Routenänderung.
Auch solche Umstände können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. "Gerade dies ist in der Zeit der WM für Doha als Austragungsort und Reisehighlight auszuschließen. Außerdem entfallen auch die Anlegekosten in Doha, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt", erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Betroffene sollten der Routenänderung daher unverzüglich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.
Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. "Es ist zunächst völlig egal, was sich hinter der Formulierung "sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben" verbirgt, welche Ursache die Umroutung zur WM auf der AIDAcosma also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt", führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.
Auch Schadensersatz wegen Ausfall von Doha während WM gegenüber AIDA denkbar
Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei der aktuellen Umroutung auf der AIDAcosma zur WM in Katar auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell "Bordguthaben" oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.
Die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de halten es es eher für fernliegend, dass Katar nur wenige Wochen vor Start der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen.
Hier wird man also genau hinschauen müssen, was der Hintergrund für die Umroutung ist. "Sollte sich zeigen, dass die Routenänderung ggf. früher erkennbar und vermeidbar gewesen wäre, stehen zusätzlich zur Minderung ganz erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum", merken die erfahrenen Praktiker von Kreuzfahrt-Anwalt.de an.
Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene, die die Kreuzfahrt gleichwohl durchführen möchten, sollten der Routenänderung aber in jedem Fall unverzüglich widersprechen oder bereits im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Über Kreuzfahrt-Anwalt.de
Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.
Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines "Kampfes David gegen Goliath" ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.
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