Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V.
Wohnortnahe ärztliche Versorgung droht sich zu verschlechtern - Verband sieht verfassungs- und europarechtliche Grenzen bei staatlichen Eingriffen gegen medizinische Versorgungszentren
Berlin (ots)
Bundesrat fordert eine strengere Regulierung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Kritik kommt von MVZ-Betreibern und Rechtsexperten.
Der Bundesrat fordert eine strengere Regulierung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde heute von der Länderkammer verabschiedet. Darin wird das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, ein entsprechendes "MVZ-Regulierungsgesetz" vorzulegen und etwa die Gründungsmöglichkeiten für MVZ-Gruppen einzuschränken.
Die Forderungen der Länder treffen auf starke Kritik aus der Praxis. Die Vorsitzende des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) warnt vor einer Verschlechterung der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung, sollten MVZ-Gründungen erschwert werden. "Wir laufen sehenden Auges in einen Versorgungsnotstand und als Antwort will der Bundesrat auch noch die Zahl der möglichen Praxen einschränken - das passt für mich nicht zusammen", so Sibylle Stauch-Eckmann.
Ende 2022 waren bereits 41 Prozent der Haus- und Fachärzte über 60 Jahre und damit kurz vor dem Ruhestandsalter. Immer schwieriger finden diese Ärzte eine Nachfolge für ihre Arztpraxis. Medizinische Versorgungszentren werden daher als eine mögliche Alternative zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung angesehen. "Statt MVZ-Gruppen einzuschränken, muss Politik dafür sorgen, dass auch weiterhin alle Möglichkeiten, die medizinische Versorgung vor Ort sicherzustellen, erhalten bleiben.", betont die BBMV-Vorsitzende.
Kritik an den Forderungen des Bundesrats kommt auch von Rechtsexperten. So sieht der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Burgi "unüberwindbare verfassungs- und europarechtliche Grenzen" bei einer weiteren Einschränkung von Medizinischen Versorgungszentren. Der Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht an der LMU München hat die Vorschläge der Länderkammer in einem Rechtsgutachten hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Verfassungs- und Europarecht überprüft. Als rechtlich machbar bewertet er hingegen strengere Transparenzvorgaben und die Sicherstellung der ärztlichen Unabhängigkeit.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es bereits im Vorfeld, dass der rechtliche Rahmen bekannt sei und dieser bei einer weiteren Regulierung glasklar eingehalten würde. Das machte der zuständige Abteilungsleiter auf einer Podiumsdiskussion des BBMV Ende Mai deutlich.
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