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Keine Angst vor Erster Hilfe (mit Bild)

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Bonn (ots)

Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, kann juristisch nichts falsch machen, ermuntert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) alle Verkehrsteilnehmer. Wenn wirklich bei der Ersten Hilfe ein Fehler unterlaufen sollte, so ist dies nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Nicht zu helfen hingegen ist strafbar. Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Viele Menschen trauen sich die richtigen Schritte und Maßnahmen zur Erstversorgung eines Verletzten nicht (mehr) zu. Wer unsicher ist, ob er beispielsweise die stabile Seitenlage oder die lebensrettende Herzdruckmassage noch beherrscht, sollte sein Können und Wissen in einem Erste-Hilfe-Kursus auffrischen. Die großen Hilfsorganisationen bieten neben den umfangreichen Lehrgängen nicht nur für Führerscheinbewerber, sondern auch für spezielle Ersthelfer, zum Beispiel Eltern oder Sportler, 90-minütige Wiederauffrischungskurse an.

Neben der Absicherung der Unfallstelle und der Erstversorgung der Verletzten ist der Notruf besonders wichtig, damit die professionellen Retter unverzüglich helfen können. Auch wenn heute fast jeder ein Mobiltelefon dabei hat: Wenn eben möglich, sollten für die Unfallmeldung auf der Autobahn eine Notrufsäule oder auf der Landstraße ein Notruftelefon genutzt werden. So wird automatisch und präzise festgestellt, wo sich der Anrufer befindet, und die Rettungskräfte können den Unfallort ohne Suchfahrten ansteuern.

Der Notruf sollte folgende Angaben enthalten: Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? Dann sollte man in jedem Fall abwarten, ob die Leitstelle Rückfragen hat. Benutzt man das Handy für den Notruf, wählt man die international gültige Notrufnummer 112.

Es gibt also keine Ausreden, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht: Weder Zeitdruck, noch Unwissenheit, noch die Angst, etwas falsch zu machen, dürfen einen davon abhalten aktiv zu werden. Jeder sollte sich vor Augen führen, dass er selbst oder eine geliebte Person in die Lage geraten kann, nach einem Unfall dringend Hilfe zu brauchen, so der DVR.

Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.

Pressekontakt:

Sven Rademacher

Referent Presse/Chefredakteur DVR-report
Referat Kommunikation
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Beueler Bahnhofsplatz 16
53225 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72

Original-Content von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., übermittelt durch news aktuell