Martin Häusling MdEP Die Grünen/EFA
Häusling: Deregulierung der Agro-Gentechnik wäre verantwortungslos
Abstimmung im Umweltausschuss zu neuen genomischen Techniken in der Pflanzenzüchtung
Brüssel (ots)
In der bevorstehenden Abstimmung im Umweltausschuss (ENVI) am 24. Januar zur geplanten Verordnung neuer genomischer Techniken (NGT) in der Pflanzenzüchtung stimmen die Mitglieder des Ausschusses ihre Position ab. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses sowie zuständiger Verhandlungsführer für die Grünen/EFA im Umweltausschuss, warnt:
"Den von der Berichterstatterin im Turboverfahren in unangemessen kurzer Frist und mangelhafter Konsultation erstellten Abstimmungstexten können wir nicht zustimmen. Falls die Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmt und das Plenum nichts mehr ändert, wird das Parlament mit einer Position der raschen Deregulierung der Neuen Gentechnik in die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der Kommission (Trilog) gehen. Aber der Ökolandbau, die Verbraucherrechte und das Vorsorgeprinzip kommen dann unter die Räder. Dies bedroht zudem einen ganzen Wirtschaftszweig, wie auch im offenen Brief an den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber nachzulesen ist: 'Allein in Deutschland wurden 2022 mit "Ohne-Gentechnik" gelabelten konventionellen Lebensmitteln 16 Milliarden Euro erwirtschaftet und im Biosektor 15,3 Milliarden Euro umgesetzt'. Sollte die Vorlage so durchgehen, wäre das verantwortungslos angesichts der damit verbundenen Gefahren und Ignoranz gegenüber erheblichen wissenschaftlichen und politischen Bedenken. Profitieren würde die milliardenschwere Agrarindustrie, die für ihre Geschäfte massives Lobbying betrieben hat und deren Texte sogar 1:1 in verharmlosenden Definitionen der Berichterstatterin auftauchen. Aus grüner Sicht muss dieser Durchmarsch verhindert werden.
Eine Zulassung und Nutzung der neuen Agro-Gentechnik (NGT) in der EU muss zwingend gekoppelt sein an bestimmte Vorkehrungen für Umwelt und Verbraucher:Innen im Sinne des in den europäischen Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips. Darunter fallen insbesondere eine umfassende Risikoprüfung der neuen Pflanzen im Zulassungsprozess, ihre Nachverfolgbarkeit und die Kennzeichnung aller NGT-Pflanzen und der aus ihnen hergestellten Erzeugnisse. Verbraucher:Innen müssen erkennen können, welche Lebensmittel mit Neuer Gentechnik hergestellt worden sind. Kennzeichnung und umfangreiche Co-Existenzmaßnahmen müssen dafür sorgen, dass gentechnikfrei arbeitende landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeiter gentechnikfrei bleiben können. Zudem muss es wie bisher die Möglichkeit eines Opt-outs geben: EU-Mitgliedsstaaten, die keine neue Gentechnik zulassen wollen, müssen gentechnikfrei bleiben können!"
Weitere Infos:
Offener Brief von Unternehmen an Manfred Weber, EVP
Briefing Martin Häusling zum Deregulierungsvorschlag der EU-Kommission von Oktober 2023
Pressemitteilung zur Wahlfreiheit bei Gentechnik vom 9.1.24
Pressemitteilung zu NGT vom 8.11.23
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