Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe
BPtK kritisiert Engführung des geplanten Bundesinstituts
Berlin (ots)
Ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist notwendig, um die Gesundheitsförderung und Prävention in der Bevölkerung zu stärken. Allerdings lässt der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf einen echten Public-Health-Ansatz vermissen, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
"Die BMG-Pläne für ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit verpassen es, Gesundheitsförderung und Prävention auf eine neue Stufe zu heben und ganzheitlich, unabhängig von einem Krankheitsbegriff, zu denken", kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. "Damit die Gesundheit aller Menschen gefördert wird, dürfen nicht nur einzelne Erkrankungen in den Blick genommen werden, sondern auch die sozioökonomischen und strukturellen Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen. Gesundheitsförderung und Prävention sind immer Querschnittsaufgaben, das muss sich auch im Namen des Bundesinstituts widerspiegeln."
Aus Sicht der BPtK hat eine Engführung des geplanten Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit überdies zur Folge, dass auch das Potenzial, psychischen Erkrankungen vorzubeugen, ungehoben bleibt. Bisher sieht der Entwurf eine starke Fokussierung auf organische Erkrankungen, wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz, vor. "Die Schwerpunktsetzung auf organische Erkrankungen verkennt die hohe Krankheitslast durch psychische Erkrankungen und den Präventionsbedarf", so Benecke. "Auch bedingen psychische und physische Erkrankungen einander. Psychische Erkrankungen gehen mit einem höheren Risiko für die Entstehung körperlicher Krankheiten einher. Ebenso können psychische Belastungen und Erkrankungen auch infolge körperlicher Leiden auftreten." Auch die zwischen dem Robert Koch-Institut und dem künftigen Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit aufgeteilten Zuständigkeiten für übertragbare und nicht übertragbare Erkrankungen sind fachlich und mit Blick auf die Effizienz der Behörden nicht zielführend.
Die Stellungnahme der BPtK ist abrufbar unter https://ots.de/orLmwl.
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