Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Alkohol am Steuer: Jetzt doppelt teuer
Neuer Bußgeldkatalog sieht eine strengere Ahndung für Alkohol- und Drogenvergehen im Straßenverkehr vor - höherer Ermessensspielraum bei Vorsatz
Hamburg (ots)
Am 1. Februar trat der neue Bußgeldkatalog des Verkehrsministeriums in Kraft. Raser, Drängler und Co erwartet die schärfste Bußgeld-Erhöhung aller Zeiten. Der Hamburger Rechtschutzversicherer Advocard gibt einen Überblick über wichtige Änderungen.
Rasen und Rauschzustände
Die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sollen vor allem solche Verkehrsteilnehmer empfindlich treffen, die - fahrlässig oder vorsätzlich - die Sicherheit der anderen Fahrzeugführer massiv gefährden. Besonders drastisch ahndet der neue Bußgeldkatalog daher zu schnelles Fahren und Drogenmissbrauch. Raser müssen im Schnitt 60 % mehr zahlen als bisher. Wer das Tempolimit innerhalb einer Ortschaft missachtet, zahlt bei einer Überschreitung von 21 Km/h jetzt 80 Euro. Die maximale Geldstrafe für besondere hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts wurde von 425 Euro auf jetzt 760 Euro erhöht.
Wer unter Einfluss von Rauschmitteln fährt, muss ab sofort mit einer doppelt so hohen Strafe rechnen als bisher. Beim ersten Verstoß bedeutet dies bereits eine Geldstrafe von 500 Euro, im Wiederholungsfall werden schon 1.000 Euro fällig, und wer ein drittes Mal erwischt wird, zahlt 1.500 Euro. Auch Fahranfänger sind von der Verschärfung betroffen. Führerscheinneulinge, die gegen die Null-Promille-Regel verstoßen, bekommen ein Bußgeld von 250 Euro statt bislang 125 Euro auferlegt. Wenn die Strafverfolgungsbehörde nachweist, dass ein Vergehen vorsätzlich begangen worden ist, kann sie ein Bußgeld in doppelter Höhe verhängen.
Unabhängig von der Bußgelderhöhung bleibt die Anzahl der "Punkte" im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie die Länge eines möglichen Fahrverbots unverändert.
Parkvergehen und andere Delikte
Nicht nur Straßen-Rowdies greift die Verkehrsbehörde künftig tiefer ins Portemonnaie. Im Fokus des Verkehrsministeriums stehen auch andere verkehrsgefährdende Vehaltensweisen. So werden etwa Dauer-Linksfahrer mit 80 Euro statt bisher 40 Euro Strafe belegt. Wer sich beim Überfahren einer roten Ampel erwischen lässt, der muss künftig bis zu 360 Euro statt wie bisher 200 Euro zahlen.
Die Advocard-Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop: "Die neue Bußgeldverordnung bietet Ermessenspielräume bei der Bestrafung von besonders rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern. Mehr Platz für Interpretationen bedeutet aber auch mehr Boden für Auseinandersetzungen und das kann jeden Autofahrer treffen. Die Rechtsberatung durch versierte Fachanwälte ist für jeden Verkehrsteilnehmer daher umso wichtiger."
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