DIB Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie
Geplante Novelle des Gentechnikgesetzes bremst Biotechnologie aus
Biotechnologie muss für Landwirte praktikabel und wettbewerbsfähig sein
Frankfurt am Main (ots)
"Der Entwurf zur Novelle des Gentechnikgesetzes setzt leider die viel versprechenden Eckpunkte des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Februar 2007 nicht um. Damit wird das Ziel des Koalitionsvertrages, die Biotechnologie zu fördern, nicht erreicht", sagt Dr. Bernward Garthoff, Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) zum geplanten Gentechnikgesetz anlässlich der heutigen Verbändeanhörung. Zu befürchten sei jetzt, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit in dieser Zukunftstechnologie nicht mehr sichern könne. Eine große Chance werde erneut verspielt.
Bisherige Schwachstellen des Gentechnikgesetzes werden auch in der neuen Novelle nicht ausgeräumt. Garthoff bemängelt, dass der öffentliche Teil des sogenannten Standortregisters unverändert bleiben solle - entgegen der Ankündigungen im Eckpunktepapier. Vor dem Hintergrund immer massiver werdender Feldzerstörungen, auch staatlicher Versuchsfelder, bleibe dies eine unverständliche Haltung der Bundesregierung.
Darüber hinaus fehle dem Entwurf leider die bereits angekündigte Klarstellung, dass die Haftungsregelung nicht über die bewährten Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches hinaus gehe. Der DIB-Vorsitzende fordert deshalb, dass die Haftung nach dem bewährten Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werde. "Darauf verlassen sich Nachbarn seit Jahrzehnten, die Regeln haben sich bewährt." Unklare Haftungsregeln schafften dagegen Unsicherheiten für alle Marktteilnehmer. Dies belege auch die Empfehlung des Deutschen Bauernverbandes an die Landwirte, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unter diesen Umständen eher zu verzichten.
Weiterhin fordert Garthoff, dass das Bundesnaturschutzgesetz auf das zulässige Maß zurückgeführt werden müsse. Eine doppelte Prüfung verursache unnötige Bürokratie. Der vorliegende Entwurf enthalte zwar endlich auch die von der Wirtschaft geforderten Regeln zur Guten Fachlichen Praxis. Der wissenschaftlich nicht begründete 150-Meter-Mindestabstand zwischen benachbarten Maisflächen werde aber dazu führen, dass die neue Technologie nur für Landwirte mit großen Flächen wirtschaftlich nutzbar ist. "Die Bundesregierung provoziert mit den vorgeschlagenen Abstandswerten eine Ost-West-Teilung in der Landwirtschaft. Die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen muss aber für jeden Landwirt praktikabel und wettbewerbsfähig sein", warnt Garthoff. Die aktuelle Preissteigerung bei Milch sei ein Vorbote des immer härter werdenden Wettbewerbs um Agrarerzeugnisse im internationalen Markt. "Gerade dieses Beispiel macht klar, dass Deutschland keine Insel ist", betont der DIB-Vorsitzende. Die Pflanzenbiotechnologie schaffe die Voraussetzungen, um im internationalen Wettbewerb weiter zu bestehen und den Verbrauchern auch zukünftig hochwertige Produkte zu günstigen Preisen anzubieten.
"Wie die Bundesregierung im Übrigen ihre ehrgeizigen Klimaziele in Deutschland erreichen will, bleibt auf Grundlage dieser Novelle völlig unklar. Denn die Erwartungen in Bezug auf die Beiträge, die nachwachsende Rohstoffe und Energiepflanzen für unsere Klimabilanz leisten können, werden auf Basis dieses Gesetzentwurfs unerfüllt bleiben", so Garthoff.
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