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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutschland ist Exportweltmeister - auch dank Elektroschrott!

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Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe dokumentiert nach Inspektion vor Ort 
unhaltbare Zustände - Elektroschrott wird als angebliche Handelsware 
etwa nach Vietnam und Usbekistan verschoben, Kleinbusse und Pkw mit 
Müll und alten Kühlschränken vornehmlich nach Afrika - Umweltsenator 
Gedaschko gibt sich ungerührt und ahnungslos
20. Juni 2007:  Die seit dem Inkrafttreten des Baseler 
Übereinkommens über den grenzüberschreitenden Abfallexport im Jahr 
1992 einigermaßen eingedämmte illegale Müllentsorgung in die 
Entwicklungsländer wird offenbar schwunghaft wiederbelebt. Das legen 
die Ergebnisse einer Inspektion im Hamburger Hafen nahe, die 
Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf entsprechende 
Hinweise hin kürzlich durchgeführt haben. Die Inaugenscheinnahme von 
zum Export bestimmten Containern mit gebrauchten Elektrogeräten sowie
von Altautos kurz vor der Verschiffung und Folgerecherchen der DUH in
der Abfallszene begründen den Verdacht, dass erneut in großem Stil 
gefährlicher Schrott fälschlich als Handelsware deklariert aus 
Deutschland in arme Länder entsorgt wird. Von den Ergebnissen setzte 
die DUH inzwischen den Hamburger Umweltsenator Axel Gedaschko (CDU) 
in Kenntnis. Doch die Behörde reagierte desinteressiert und 
abwiegelnd.
"Nicht weit von der Umweltbehörde entfernt, breitet sich am 
Hamburger Hafen ein Biotop der besonderen Art aus: 
Computerbildschirme und alte Röhrenfernseher, die aus 
Schiffscontainern purzeln, hunderte, wenn nicht gar tausende Pkw und 
Kleintransporter, randvoll mit Elektro- und anderen Abfällen, die zum
Export in die Armutsregionen Afrikas bereitstehen", erklärte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dass der zuständige 
Umweltsenator in einem Schreiben an die DUH mitteilte, das alles habe
seine Richtigkeit, die zur Verschiffung bereitgestellten Container 
seien ordnungsgemäß deklariert und laut eingereichter Dokumente sei 
der Inhalt funktionstüchtige "Handelsware", hält Resch für "einen 
schlechten Witz". Die Abwiegelungsstrategie des Umweltsenators 
erfülle den Tatbestand der "Beihilfe zur transnationalen 
Umweltverschmutzung".
Experten der DUH hatten das Gelände am Hamburger Hafen kürzlich 
nach einem entsprechenden Hinweis inspizieren können und die 
unhaltbaren Zustände mit der Digitalkamera dokumentiert. Neben alten 
Computerbildschirmen, Fernsehern und Altautos stießen die 
Umweltschützer auch auf Kühl- und Gefrierschränke, die nach dem 
Augenschein mit großer Wahrscheinlichkeit noch den Ozon- und 
Klimakiller FCKW enthielten. Ihr Export ist verboten.
Als einen Auslöser für die Neuauflage der Müllexportmisere aus den
1980er Jahren identifizieren die Umweltschützer die Auflagen zur 
Verwertung beziehungsweise seriösen Entsorgung, die das im 
vergangenen Jahr 2006 verabschiedete Elektrogesetz Herstellern von 
Elektrogeräten und deren Subunternehmen aus der Entsorgungsbranche 
auferlegt. Nach DUH-Informationen kursieren in der Abfallszene 
Angebote der Exporteure, die beispielsweise für ausrangierte 
Computerbildschirme 50 ct bis 1 Euro bezahlen. Das ist für die 
angesprochenen Unternehmen lukrativ, denn für eine seriöse Entsorgung
müssen die Unternehmen den Entsorgern normalerweise rund 4 Euro 
bezahlen - die Differenz für Hersteller und Entsorger beträgt also 
4,50 bis 5,00 Euro pro Gerät. Eva Leonhardt, Leiterin 
Kreislaufwirtschaft bei der DUH, berichtete von ausdrücklichen 
Hinweisen der Exporteure an ihre potenziellen Kunden, wonach 
Bildschirme besserer Qualität beim Packen der Container in den 
äußeren Schichten sichtbar gestapelt sein sollten und die erkennbar 
kaputte Ware im nicht sofort sichtbaren hinteren Teil des Containers.
"Das ärgerliche ist - neben der mutmaßlich unsachgemäßen und 
gesundheitsgefährdenden Entsorgung in den armen Ländern -  dass 
gesetzestreue Unternehmen bei derartigen Preisen und Praktiken nicht 
mithalten können und verlieren", sagt Frau Leonhardt. "Am Ende wird 
das Elektro-Gesetz diskreditiert, statt ökologischen Fortschritt 
produzieren wir Rückschritt. Hier ist unbedingt einzuschreiten, damit
die Ziele des Gesetzes auch in die Praxis umgesetzt werden".
"Es ist mehr als verwunderlich, mit welcher Begründung die 
Hamburger Umweltbehörde sich ihrer Verantwortung zu entledigen 
versucht. Das internationale Baseler Übereinkommen und die 
EU-Abfallverbringungsverordnung sehen ausdrückliche Exportverbote für
Abfälle zur Beseitigung und Ausschlachtung vor, und die Durchsetzung 
dieser Exportverbote obliegt den zuständigen Behörden des 
Versandstaates, hier also der Hamburger Umweltbehörde. Das kann und 
darf bei Exportverboten auch gar nicht anders sein", erklärte die 
Leiterin Recht und Verbraucherschutz der DUH, Cornelia Ziehm. Es gebe
eine eindeutige gesetzliche Verantwortung des Versandstaates, die 
auch Hamburg nicht auf Empfängerstaaten abwälzen könne. Allein dies 
werde im Übrigen dem Verursacherprinzip sowie der Verantwortung der 
Industriestaaten gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern 
gerecht, so Ziehm weiter. Der Behauptung der Hamburger Umweltbehörde,
die ausrangierten Elektrogeräte seien funktionstüchtige Handelsware 
und ihr Export mithin nach EU-Abfallrecht erlaubt, trat Ziehm 
vehement entgegen. Sie verwies dafür insbesondere auf EU-Guidelines, 
die Kriterien zur Unterscheidung von Abfall und Handelsware 
festlegen. Danach sind z.B. nicht nur die Verträge zum Verkauf der 
Elektrogeräte, sondern für jedes einzelne Gerät Funktionsnachweise 
vorzulegen und eine ausreichende Verpackung sicherzustellen, die die 
Geräte vor Beschädigungen auf dem Transport schützt. In der Realität 
haben wir jedoch offensichtlich funktionsuntüchtige Geräte ohne auch 
nur irgendeine Schutzverpackung gesehen. Ziehm: "Es handelt sich hier
mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um Handelsware, sondern um zur 
Ausschlachtung bestimmte Geräte, damit um Abfälle und folglich um 
eine illegale Abfallverbringung. Wer anderes behauptet, muss dringend
selbst mal die paar Schritte aus der Umweltbehörde zum Hafen laufen 
und sich von der angeblichen Handelsware ein Bild machen."
Resch betonte, bei den von der DUH dokumentierten Vorgängen 
handele es sich nicht um ein isoliertes Problem des Hamburger Senats,
sondern um ein "rücksichtsloses Fehlverhalten Deutschlands". Die 
Bundesregierung rief Resch auf, dafür zu sorgen, dass die illegalen 
Exporte von Elektro-Altgeräten und Altfahrzeugen beendet würden. 
"Sonst kriegt der Jubelruf ´Deutschland ist Exportweltmeister´ bald 
einen ganz neuen unappetitlichen Klang". So würden von jährlich 3 
Millionen abgemeldeten Fahrzeugen nur etwa eine halbe Million 
ordnungsgemäß verwertet und 2,5 Millionen exportiert, der Verbleib 
von 2 Millionen dieser Fahrzeuge sei unklar. Bei Elektro-Altgeräten 
sei die Zahl der Exporte nicht zu beziffern.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin,Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, mobil 0171/3649170,
E-Mail: resch@duh.de

Eva Leonhardt, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil:
0151/16716545, E-Mail: leonhardt@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:
ziehm@duh.de

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