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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert von Regierung "wirksamen Schutz vor unwirksamen Dieselfiltern"

Berlin (ots)

Kraftfahrtbundesamt stoppt erstmals Verkauf von
Diesel-Nachrüstfiltern mit mangelhafter Wirkung - Deutsche 
Umwelthilfe fordert Ausweitung des Vertriebsverbots auf alle 
baugleichen Systeme und umfassende Rückrufaktion - Unabhängige 
Funktionsprüfungen und regelmäßige Wirksamkeitstest bei der 
Abgasuntersuchung (AU) sollen Betrugssysteme in Zukunft von 
vornherein vom Markt fernhalten
Um im Markt für Dieselpartikelfilter für die Pkw-Nachrüstung 
künftig die Spreu vom Weizen zu trennen, hat die Deutsche Umwelthilfe
e. V. (DUH) die Bundesregierung aufgefordert, umgehend unabhängige 
Funktionsüberprüfungen aller angebotenen Systeme und regelmäßige 
Wirksamkeitskontrollen im Rahmen der routinemäßigen 
Abgasuntersuchungen (AU) anzuordnen. Nur so könne verhindert werden, 
dass "der steuerlich geförderte Nachrüstmarkt auch in Zukunft mit 
Betrugssystemen überschwemmt wird, die letztlich nur geeignet sind, 
die Anstrengungen zur Eindämmung der Feinstaubbelastung in unseren 
Städten zu diskreditieren", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen 
Resch. Gleichzeitig verwies die DUH darauf, dass die auch von den 
Autoherstellern empfohlenen Markensysteme die gesetzlichen 
Filterwirksamkeiten klar erreichen. Die Halter von Diesel-Pkw seien 
aufgefordert, ihre Fahrzeuge entsprechend nachzurüsten, auch um 
künftigen Fahrverboten in den Innenstädten vorzubeugen.
Die Umweltorganisation reagierte mit ihren Vorschlägen auf das am 
vergangenen Freitag vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) amtlich verhängte 
faktische Einbauverbot von fünf Diesel-Filtersystemen der Firma GAT, 
das eine Vielzahl von Pkw-Modellen betrifft (s. Tabelle am Ende 
dieser Pressemitteilung). Die DUH, die erstmals vor zwei Monaten 
Ergebnisse von TÜV-Prüftests zur mangelhaften und teilweise 
katastrophal schlechten Filterwirkung bestimmter Nachrüstsysteme 
öffentlich gemacht hatte, warf den zuständigen Bundesministerien für 
Verkehr und Umwelt Zögerlichkeit und schwere Versäumnisse beim 
Aufspüren von Billig- und Betrugsfiltern vor. Erste Hinweise auf 
"Filter, die nicht filtern" habe es schon im Herbst 2006 gegeben.
Die DUH wies darauf hin, dass laut KBA bisher nur die Allgemeinen 
Betriebserlaubnisse (ABE) für fünf Systeme der Firma GAT erloschen 
seien, bei denen offensichtlich die ursprünglich geprüften Systeme 
nicht mit denen übereinstimmten, die am Markt angeboten wurden. Der 
TÜV Hessen hatte bereits im Juli 2007 bei Prüfungen festgestellt, 
dass die Firma GAT die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringert und 
deren Durchmesser entsprechend vergrößert hatte, um den zuvor 
festgestellten viel zu hohen Abgasgegendruck abzubauen. Der hohe 
Druck kann laut TÜV Motorkomponenten gefährden. Infolge der nicht 
genehmigten Veränderung habe sich jedoch die Filterleistung 
erwartungsgemäß weiter verschlechtert. GAT hatte die auf Druck des 
KBA erfolgte Rückgabe der entsprechenden ABEs in der vergangenen 
Woche zunächst mit einem "Formfehler" bei der Beantragung der 
Typengenehmigung zu verschleiern versucht.
"Für uns ist wichtig, dass nicht nur diese offensichtlichen 
Betrugsfilter sofort vom Markt verschwinden, sondern auch alle 
weiteren Systeme, die die gesetzlich vorgeschriebene Filterwirkung 
nicht erreichen", sagte Resch. Darüber hinaus müsse das KBA 
klarstellen, dass auch alle mit den GAT-Betrugsfiltern baugleichen 
Systeme, die zum Beispiel von Tenneco Automotive Deutschland GmbH/ 
Walker Abgassysteme vertrieben werden, nicht mehr verkauft und 
nachgerüstet werden dürfen.
Für die DUH sei außerdem eine umfassende Rückrufaktion aller bis 
zu 60.000 inzwischen eingebauten Betrugssysteme, die die gesetzliche 
Filterwirksamkeit verfehlen, "zwingend erforderlich". Resch: "Sowohl 
die Halter von Diesel-Pkw, die die Filter in gutem Glauben haben 
einbauen lassen, als auch die von hohen Feinstaubbelastungen 
betroffene Bürgerinnen und Bürger brauchen wirksamen staatlichen 
Schutz gegen unwirksame Dieselfilter."  Der DUH-Bundesgeschäftsführer
erinnerte daran, dass manche der so genannten Filter wegen der 
"latenten Verstopfung", die sie verursachen, nicht nur mangelhaft 
filtern, sondern darüber hinaus die Motoren gefährden und den 
Kraftstoffverbrauch erheblich erhöhen. Ausdrücklich wies Resch auf 
die indirekten Wirkungen hin, die eine dauerhafte Förderung 
zigtausender minderwertiger Nachrüstfilter mit Steuergeldern auslösen
würde. Die Bereitschaft der Bürger, sich an der Filternachrüstung 
oder anderen Maßnahmen gegen die hohe Feinstaubbelastung zu 
beteiligen, hänge unmittelbar vom Vertrauen in die 
Funktionstüchtigkeit der nachgerüsteten Filter ab, prophezeite Resch.
Den zuständigen Ministerien warf der DUH-Geschäftsführer vor, sie 
hätten Hinweise auf offene Partikelfiltersysteme mit katastrophal 
schlechter Filterwirkung viel zu lange nicht ernst genommen. Erste 
Testergebnisse zu mangelhaften Filtern der Firma GAT seien dem 
Bundesumweltministerium (BMU) bereits im Oktober 2006 bekannt 
gewesen. Anfang November 2006 habe die DUH gegenüber dem zuständigen 
Abteilungsleiter erstmals schriftlich ihre Besorgnis geäußert und 
erfolglos um Einsicht in die dem BMU vorliegenden Laboruntersuchungen
im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) gebeten. Im Februar 2007 
beantragte die DUH daraufhin die formale Einsichtnahme nach dem 
Umweltinformationsgesetz. Im März 2007 erfuhr die DUH von weiteren 
alarmierenden Tests von GAT-Systemen, die der TÜV Hessen im Auftrag 
der Werkstattkette ATU durchgeführt hatte.
Nachdem die DUH wegen fortgesetzter Verzögerung der Entscheidung 
über das Informationsbegehren mit einer Klage gedroht hatte, erklärte
das Umweltbundesamt zunächst Mitte April 2007, die 
Untersuchungsergebnisse an die DUH herausgeben zu wollen. Da diese 
Ankündigung auf Weisung des Umweltministeriums später zurückgenommen 
wurde, erhob die DUH Ende Mai 2007 "Untätigkeitsklage" gegen die 
Bundesrepublik Deutschland und klagte auf Herausgabe der 
entsprechenden Prüfergebnisse. Während zwischenzeitlich bis zu 60.000
Nachrüstfilter mit mangelhafter oder katastrophal schlechter 
Wirksamkeit in Diesel-Pkw installiert wurden, verweigern die Behörden
nach wie vor unter Hinweis auf den "Schutz der noch nicht 
abgeschlossenen ressortinternen Fachdiskussion" (Wortlaut des 
Bescheids vom 3. Juli 2007) die Offenlegung der Daten.
Eine offizielle Überprüfung unter Verdacht geratener 
Partikelminderungssysteme durch das dem Bundesverkehrsministerium 
unterstellten Kraftfahrtbundesamt (KBA) sei schließlich erst 
veranlasst worden, nachdem die DUH Anfang August ihr zugänglich 
gemachte alarmierende Ergebnisse von Vergleichstests veröffentlicht 
hatte, die Autohersteller und Teilhändler beim TÜV Süd, dem TÜV 
Hessen und bei anderen unabhängigen Prüflabors veranlasst hatten. 
Allerdings sind auch die Ergebnisse der seit nunmehr acht Wochen 
laufenden amtlichen Überprüfungsuntersuchungen bisher für die 
Öffentlichkeit nicht zugänglich. "Es geht um 
Partikelminderungssysteme, die inzwischen bei sieben unabhängigen 
Vergleichstests durchweg schlecht abgeschnitten haben. Die Bürger 
haben ein Recht auf Einsicht in die Testergebnisse. Wir haben kein 
Verständnis dafür, dass Partikelminderungssysteme, deren mangelhafte 
Filterwirkung schon mehrfach bestätigt worden ist, fortdauernd weiter
vertrieben und eingebaut werden können", so Resch.
Die DUH fordert als Reaktion auf das Desaster der Billig- und 
Betrugsfilter, dass
-	künftig alle zur Zulassung eingereichten Systeme - über 
         die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen hinaus - 
         einer unabhängigen Funktionsüberprüfung unterzogen werden,
-	hierzu neben der hochkomplexen existierenden 
         Prüfvorschrift, bei deren Anwendung eine Nachprüfung bis zu 
         drei Monate in Anspruch nimmt, ein einfacherer 
         Funktionstest definiert wird, der eine rasche Reaktion auf 
         entsprechende "Verdachtsfälle" ermöglicht,
-	künftig regelmäßig Wirksamkeitstests der im Markt 
         befindlichen Partikelminderungs-systeme im Rahmen der 
         routinemäßigen Abgasuntersuchung (AU) erfolgen.
Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gelöschte Allgemeine 
Betriebserlaubnisse (ABE) von Partikelminderungssystemen des 
Herstellers GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck
Nr. der Allgemeinen Betriebs-     Verwendung für
erlaubnis
17070	                         Mercedes C/E 200/220 CDI, 
                                  C/E 270 DI S/E 320 CDI
17114	                         Opel Astra/Corsa/Frontera/
                                  Meriva/Omega/Signum ... 
                                  Vectra/Zafira
17117	                         BMW 325d/330D/525D/530D 
                                  u.a./Mini/ OpelOmega-B 
                                  2.5 ltr./Toyota Yaris
17118	                         Audi A2/A3/A4/A6/A8 Ford 
                                  Galaxy/Seat/  
                                  Skoda div. VW Polo/Golf IV/T4/
                                  T5/Lupo/Beetle/Sharan/Vento/
                                  Passat (nur 2,5 ltr.)/LT u. a.
17148	                         ???

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil.: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 258986-19,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: 030 / 258986 -0, Mobil: 0171 / 5660577,
Fax: 030 / 258986-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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