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Rußfilterskandal: Staatssekretär Machnig unterrichtet Öffentlichkeit nachweislich falsch

Berlin (ots)

Ausreichende Prüfergebnisse zur grundsätzlichen
Bewertung der Betrugsfilter der Firma GAT lagen schon im Herbst 2006 
vor - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert rückhaltlose 
Aufklärung und Rehabilitierung des im Umweltbundesamt strafversetzten
Beamten
Berlin, 25. November 2007: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) 
hat die Behauptung von Umweltstaatssekretär Matthias Machnig als 
"nachweislich falsch" zurückgewiesen, wonach dem 
Bundesumweltministerium "belastbare Informationen über die 
mangelhafte Funktion einzelner Dieselpartikel-Minderungssysteme" erst
seit August 2007 vorliegen. Vielmehr waren die dem BMU und der DUH im
August 2007 vorliegenden Vergleichsuntersuchungen genausowenig nach 
Anlage 26 STVZO durchgeführt und kamen dennoch zum selben Resultat 
wie die im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) von dem schweizerischen
Prüflabor TTM Maier bereits im Herbst 2006 vorgelegten 
Prüfergebnisse: In beiden Untersuchungen wurde auf einen aufwändigen 
4.000 km Test verzichtet, in beiden Fällen zeigte sich bereits nach 
einem deutlich kürzeren Dauerlauf, dass die Filter der Firma GAT eine
völlig unzureichende Filterwirkung aufweisen. So wie das 
Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund der Enthüllung der DUH im August 
2007 einen Konformitätstest durchführen ließ, hätten es das KBA 
sicher bereits Ende 2006 durchgeführt, hätte die DUH die schweizer 
Sudienergebnisse damals erhalten und veröffentlichen können.
Dies habe Staatssekretär Machnig persönlich verhindert, indem er -
entgegen der rechtlichen und fachlichen Einschätzung des 
Umweltbundesamts sowie von BMU-Rechtsexperten - persönlich 
verhinderte, dass die Prüfergebnisse aus der Schweiz der Deutschen 
Umwelthilfe zur Verfügung gesellt wurden. Das Verwaltungsgerichts 
Dessau, das am vergangenen Freitag die Herausgabe der Prüfergebnisse 
an die DUH verfügte, hat damit festgestellt, dass das Vorgehen 
Machnigs rechtswidrig war.
"Hätten wir die Resultate der schweizerischen Messungen bereits im
November 2006 einsehen und öffentlich bewerten können, hätten wir die
Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Betrugssystemen warnen und das 
Kraftfahrtbundesamt schon damals zu einer Konformitätsprüfung bewegen
können. Das Kind wäre nicht in den Brunnen gefallen. Herr Machnig hat
mit seiner Informationsblockade dafür gesorgt, dass es fällt. 60.000 
Autofahrer und ein Schaden von 60 Mio. Euro sind die verhängnisvolle 
Folge dieser Fehlentscheidung", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer 
Jürgen Resch.
Vor diesem Hintergrund nannte Resch die Strafversetzung des 
Abteilungsleiters "Umwelt und Verkehr" des Umweltbundesamt (UBA), Dr.
Axel Friedrich, einen Tag vor der Entscheidung des 
Verwaltungsgerichts Dessau einen "skandalösen Vorgang". Friedrich 
habe dem Informationsbegehren der DUH und damit der rechtzeitigen 
Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die auf den Markt 
drängenden Betrugsfilter von Anfang zustimmen wollen. Er sei daran 
von Verantwortlichen im BMU gehindert worden, die nun die Entfernung 
des weltweit anerkannten Luftreinhalte-Experten aus seinem Fachgebiet
angeordnet haben. Einen Tag später habe das Verwaltungsgericht Dessau
Friedrich mit seinem Urteilsspruch praktisch rehabilitiert. "Der 
ganze Vorgang muss rückhaltlos aufgeklärt und Axel Friedrich 
rehabilitiert werden", forderte Resch.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171
5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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