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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Referentenentwurf des Umweltgesetzbuchs: zu wenig Innovation, keine Impulse für den Klimaschutz, kontraproduktiv für Biodiversität und Flächenverbrauch

Berlin (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von Öko-Institut,
Deutsche Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen
Freiburg / Berlin, 28. November 2007
Referentenentwurf des Umweltgesetzbuchs: zu wenig Innovation, 
keine Impulse für den Klimaschutz, kontraproduktiv für Biodiversität 
und Flächenverbrauch
RechtsexpertInnen bewerten Entwurf des Umweltministeriums in einer
ersten Einschätzung als insgesamt enttäuschend.
Der gestern vom Bundesumweltministerium veröffentlichte 
Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB) ist inhaltlich 
enttäuschend und verfehlt das Ziel einer Reform des Umweltrechts, 
kritisieren einstimmig die RechtsexpertInnen des Öko-Instituts, der 
Deutschen Umwelthilfe und des Unabhängigen Instituts für 
Umweltfragen. Der Entwurf soll als zentrales umweltrechtliches 
Reformvorhaben des Jahrzehnts eine entscheidende Weichenstellung für 
die deutsche Umweltpolitik darstellen. Er erschöpft sich aber 
bedauerlicherweise in einer Zusammenführung bestimmter Teile des 
zersplitterten Umweltrechts. Diese Konsolidierung ist zwar 
rechtstechnisch weitgehend gelungen. Das Ziel eines echten 
Reformwerks, das einen klaren Handlungsrahmen für die dringlichsten 
umweltpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnten schafft,
verfehlt der Entwurf dagegen gleich in mehrfacher Hinsicht. Vor allem
in seinem Buch zum Naturschutz ist er sogar kontraproduktiv.
"Der offiziell vorgelegte Entwurf fällt an vielen Stellen hinter 
die ursprünglich angekündigten positiven Ansätze zurück. Reden und 
Handeln der Bundesregierung stehen zudem im Widerspruch", betont 
Umweltrechts-Expertin Regine Barth, Koordinatorin des 
Institutsbereichs Umweltrecht & Governance im Öko-Institut und 
Leiterin eines Verbundprojekts zum Umweltgesetzbuch. "Während sich 
Deutschland auf internationaler Bühne zu Klimaschutz und 
Biodiversität als Vorreiter positioniert, versäumt es die 
Bundesregierung, die notwendigen Voraussetzungen im eigenen 
Umweltrecht zu schaffen, die dort formulierten Ziele einhalten zu 
können."
Besonders unter Druck gerät der Naturschutz. "Das 
Bundesumweltministerium hat bereits im Referentenentwurf die 
Standards für den Naturschutz gesenkt", kritisiert Cornelia Nicklas, 
Leiterin Recht der Deutschen Umwelthilfe. "In Vorverhandlungen mit 
den Ländern hat das Ministerium Terrain preisgegeben, das nicht mehr 
gutzumachen sein wird. Die Bedeutung des Naturschutzes für die 
zentralen Herausforderungen im Umweltbereich wird dabei völlig 
unterschätzt."
Naturschutz ist nicht in Mode und wird gerne als Beispiel für 
angeblich überzogene Umweltpolitik herangezogen. Dabei ist seine 
unerlässliche Funktion nicht nur lokal, sondern auch für die großen 
aktuellen Herausforderungen auf globaler Ebene Klimaschutz und 
Biodiversität unbestritten. Gleichwohl gibt nun auch 
Bundesumweltminister Gabriel im dritten Buch des UGB zum Naturschutz 
ohne Not Standards dem weiteren Abbau preis. Der Entwurf verzichtet 
darauf, sicherzustellen, dass keine Standards gesenkt werden.
Besonders unverständlich ist dies angesichts der Tatsache, dass 
das Bundesumweltministerium gerade erst die Strategie zum Erhalt der 
Biodiversität verabschiedet hat. Ein Ziel dieser Strategie lautet zum
Beispiel, die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bis 2008 um 
Mindeststandards im Hinblick darauf zu ergänzen, dass von allen 
Flächen ein Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität geleistet wird. 
Gleichzeitig wird genau dieses Ziel aber im UGB nicht mehr weiter 
verfolgt.
Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für
Umweltfragen e.V. ergänzt: "Auch die überragende Auswirkung, die 
beispielsweise Vorgaben für die Landwirtschaft auf die Klimaerwärmung
haben, wird völlig ausgeblendet. Als gute fachliche Praxis für die 
Landwirtschaft können hier beispielsweise Vorgaben über den 
Düngemittelverbrauch gemacht werden. Dieser hat einen erheblichen 
Einfluss auf die Emission von klimaschädlichen Gasen."
Auch das Ziel der Bundesregierung, dem sich nun auch die Länder 
angeschlossen haben, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar 
täglich zu reduzieren, wird ohne Vorgaben im Bereich Naturschutz 
nicht erreicht werden können. In Deutschland werden weiterhin jeden 
Tag 114 Hektar Fläche für Gewerbe, Wohnungsbau und Verkehr 
verbraucht, was die Umwelt erheblich belastet.
So sinnvoll es ist, ein solides Grundgerüsts des deutschen 
Umweltrechts zu schaffen: Ohne wirkungsvolle Instrumente im UGB kann 
die Bundesrepublik die von der Bundesregierung formulierten Ziele und
ihre internationalen Verpflichtungen nicht erfüllen. In der nun 
folgenden Debatte um diesen Entwurf muss es deshalb darum gehen, die 
wichtigen strategischen Weichenstellungen zum Beispiel im Naturschutz
zu verändern, denn einmal verabschiedet, ist eine zeitnahe Korrektur 
illusorisch. Der Referentenentwurf muss deshalb dringend nachbessert 
werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter 
www.umweltgesetzbuch.org

Pressekontakt:

Ass. jur. Regine Barth, Koordinatorin Bereich Umweltrecht &
Governance, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt, Telefon 06151/8191-30,
E-Mail r.barth(at)oeko.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Telefon 030/258986-18, E-Mail nicklas(at)duh.de

Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Telefon
030/428499332, E-Mail recht(at)ufu.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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