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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutschland soll Kohleland bleiben

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Berlin (ots)

CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt traditionellen Vorrang
für Kohle fort und behindert den Ausbau Erneuerbarer Energien - 
Deutsche Umwelthilfe fordert Demonstrationsphase für Kohleabscheidung
und -Lagerung - Gesetzentwurf setzt bedingungslos auf Technologie, 
deren Machbarkeit noch nicht geklärt ist - Unkalkulierbare 
Finanzrisiken werden auf Bundesländer abgewälzt, die Verantwortung 
für Langzeitspeicher übernehmen sollen - Überarbeitung gegenüber 
erstem Entwurf nicht ausreichend - EU-Vorgaben zur 
Kraftwerkgenehmigung werden ignoriert
Auch der heute verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung 
zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid insbesondere aus 
Kohlekraftwerken dient dem Erhalt hergebrachter Strukturen in der 
Energiewirtschaft zu Lasten von Bundesländern und Steuerzahlern. Er 
unterläuft nach wie vor an entscheidender Stelle EU-Vorgaben und 
behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Trotz 
einiger Veränderungen im Detail gegenüber dem Gesetzentwurf von Ende 
Februar hält die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in einer aktuellen 
Stellungnahme an ihrer Kritik an dem Gesetzentwurf fest.
"Der Gesetzentwurf dokumentiert den Versuch der Großen Koalition, 
Deutschland als Kohleland durch die Klimakrise zu führen. Dieser 
Versuch muss scheitern, weil sich die Energiewende zwar behindern und
verzögern, aber nicht mehr aufhalten lässt", erklärte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Während die EU die 
CCS-Technologie ausdrücklich als "Brückentechnologie" hin zu einer 
wirklich nachhaltigen Energiewirtschaft erproben und im Erfolgsfall 
einführen wolle, diene der Bundesregierung CCS "als Möglichkeit, die 
Kohlepolitik der Nachkriegszeit bis weit in das 21. Jahrhundert 
hinein zu verlängern. Deutschland kann aber nicht beides sein: 
Klimaschutzvorreiter und Kohleland", sagte Baake.
Ärgerlich sei insbesondere, dass den traditionellen 
Energiekonzernen mit dem Gesetzentwurf - sollte er geltendes Recht 
werden - die Möglichkeit geboten werde, ihre Claims abzustecken und 
damit andere fortschrittliche Nutzungen der entsprechenden 
geologischen Formationen, etwa die Geothermie oder die Einrichtung 
von Druckluftspeichern zumindest zu behindern. Maßgebliche, heute 
nicht absehbare Kostenrisiken durch CSS sollen die Betreiber auf die 
Länder übertragen können. Besonders dreist sei, dass der 
Bundesumweltminister in seiner heutigen Pressemitteilung von einer 
Übertragung der "Verantwortung auf den Bund" schreibt, während der 
vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ausschließlich eine 
Übertragung auf die Länder vorsieht. Baake forderte die 
Regierungsfraktionen und die Bundesländer auf, das Gesetz grundlegend
zu überarbeiten. Angemessen sei ein CCS-Gesetz, das zunächst dazu 
dient, die neue Technologie in einer begrenzten Zahl von 
Demonstrationsprojekten zu entwickeln und zu erproben. Ein 
Präjudizierung für den großindustriellen Einsatz dürfe es nicht 
geben.
"Die Verantwortungsfreistellung der Betreiber von CO2-Speichern 
durch die Übertragung der - gegenwärtig in keiner Weise absehbaren 
-finanziellen Risiken auf die Bundesländer steht in klarem 
Widerspruch zum europarechtlich in Art. 174 des EG-Vertrages 
vorgegebenen Grundsatz des Verursacherprinzips", sagte die Leiterin 
Europäische Umweltpolitik der DUH, Dr. Cornelia Ziehm. Das hat 
zutreffend auch der Bundesrat vor gut einem Jahr erkannt und die 
Kostenfreistellung von früheren Betreibern geschlossener 
Speicherstätten im Hinblick auf die Sanierung von Umweltschäden und 
für Gesundheitsbeeinträchtigungen ausdrücklich abgelehnt (BR-Drs. 
104/08), so Ziehm weiter. Daran wolle man sich aber anscheinend heute
ebenso wenig erinnern wie an einen Bericht von BMWi, BMU und BMBF für
die Bundesregierung aus dem Jahre 2007, in welchem die drei 
Ministerien eine bundeshoheitliche Planung von Speicherstandorten in 
Deutschland auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes selbst für 
notwendig erachtet hatten. Bemerkenswert sei auch, dass in 
Deutschland nicht einmal ein "Capture Ready" zur Pflicht werden soll,
während die CCS-Richtlinie der EU die Genehmigungserteilung für neue 
Kohlekraftwerke an die Vorhaltung von Flächen für eine künftige 
Nachrüstung mit der CCS-Technologie knüpfe.

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax:
030/2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Europäische Umweltpolitik, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0160 94182496; Tel.: 030 2400867-17,
E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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