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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetz über Stromnetzausbau: Halbherzig in die Zukunft

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe fürchtet, dass das heute im
Bundestag verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sein 
Ziel verfehlt - Einstieg in die Erdverkabelung wird positiv bewertet,
reicht jedoch nicht aus, um Akzeptanzprobleme beim Netzausbau zu 
überwinden -  "Vergleichbare Rahmenbedingungen zwischen Freileitungen
und Erdverkabelung" werden nicht erreicht
Berlin, 7. Mai 2009: Das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz 
zur Erleichterung des Um- und Ausbaus der Stromnetze in Deutschland, 
wird die Probleme bei der Integ-ration des rasch wachsenden Anteils 
Erneuerbarer Energien nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. 
V. (DUH) nicht lösen. "Trotz des im Gesetz verankerten Ein-stiegs in 
die Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen in 
Deutschland bewegt sich die Regierung wieder einmal halbherzig in 
Richtung Zukunft", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer 
Baake die Neuregelung. "Das notwendige Ziel, insgesamt vergleichbare 
Rahmenbedingungen zwischen Freileitungen und Erdkabeln zu schaffen, 
wird weit verfehlt". Nur die Möglichkeit, jeden Einzelfall nach den 
jeweiligen Standortbedingungen frei entscheiden zu können, böte 
jedoch die Chance für sachge-rechte Lösungen. Die seien überfällig, 
um eine Netzum- und -ausbaugeschwindigkeit zu erreichen, die mit dem 
Zubau von erneuerbaren Stromkapazitäten Schritt halte.
Nach dem am heutigen Donnerstag verabschiedeten 
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) können die Netzbetreiber auf der 
Höchstspannungsebene (380 Kilovolt) auf insgesamt vier Pilottrassen 
in Deutschland etwa in der Nähe von Wohngebieten eine Teilverkabelung
unter der Erde beantragen. Sie sind dazu allerdings nicht 
verpflichtet. Eine der am heftigsten umstrittenen Stromneubau-Trassen
durch die Uckermark im Nordosten Brandenburgs findet sich zudem nicht
auf der Liste der Leitungen, in denen die teilweise Erdverkabelung 
möglich sein soll. "Eine generelle Verpflichtung der Netzbetreiber 
zur Erdverkabelung in besonders sensiblen Bereichen ist aber 
unausweichlich, wenn Bürgerinnen und Bürger vor Ort tatsächlich für 
den Ausbau gewonnen werden sollen", sagte Peter Ahmels, Leiter 
Erneuerbare Energien bei der DUH.
Auf der Hochspannungsebene (110 Kilovolt) sei die Verkabelung 
unter der Erde längst Stand der Technik, viel kostengünstiger und 
technologisch erheblich weniger anspruchsvoll. "Deshalb brauchen wir 
bei Hochspannungsleitungen schon im Planungsstadium dringend eine 
gleichberechtigte Prüfung beider Varianten - Erdkabel oder 
Freileitung", so Ahmels. Nach der nun verabschiedeten Regelung könne 
der Netzbetreiber einen Antrag auf Erdverkabelung stellen, er müsse 
es aber nicht. Ahmels: "Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die 
Überwindung von Netzengpässen und die Minimierung möglicher 
Rückwirkungen auf Mensch und Umwelt infolge des Netzumbaus. Deshalb 
hätte der Abbau von Widerständen auf allen Seiten die zentrale 
Leitlinie des Gesetzgebers sein müssen. Das war leider nicht der 
Fall."
Die DUH forderte zudem, die Stromnetze in einer einheitlichen 
Netzgesellschaft unter die Kontrolle des Staates zu bringen. Nur er 
sei letztlich in der Lage, die zentrale Infrastruktur Stromnetz 
diskriminierungsfrei und ohne wettbewerberliches Eigeninteresse 
auszubauen und zu betreiben.
Die DUH begrüßte ausdrücklich die EnLAG-Regelung, wonach neue 
Anlagen zur Stromspeicherung künftig von Netznutzungsentgelten 
befreit werden. Auch die Möglichkeit zur Erprobung der so genannten 
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) sei ein Schritt in die 
richtige Richtung. Mit dieser Technologie können große Strommengen 
über große Distanzen verlustarm transportiert werden. Damit gebe es 
für Deutschland Chancen, in Zukunft auch bei den HGÜ zu den 
weltweiten Technologieführern zu gehören, sagte Ahmels.
Bisher werden Höchstspannungsleitungen fast ausschließlich als 
Freileitungen ausgeführt. Eine Erdverkabelung in der Nähe von 
Wohngebieten kann Konflikte verringern und die Akzeptanz erhöhen. Ein
schnellerer Leitungsausbau vermeidet Engpässe bei der Weiterleitung 
erneuerbarer Energien. Der Ausbau deren Anteils am Strombedarf von 
heute 15 auf mindestens 30 Prozent im Jahr 2020 erfordert umfassende 
Netzumbauten und -erweiterungen. Das betrifft das 380 Kilovolt- 
Übertra-gungsnetz, aber vor allem die 110 Kilovolt-Ebene, in die der 
weitaus größte Anteil des Ökostroms eingespeist wird. Mehrkosten von 
bis zu 60 Prozent, die bei der Erdverkabelung in dieser 
Spannungsebene entstehen, können nach dem neuen Gesetz vom 
Netzbetreiber auf die allgemeinen Netznutzungsentgelte umgelegt 
werden - vorausgesetzt die Bundesnetzagentur erkennt sie in ihrer 
Höhe an.

Pressekontakt:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil: 0151-55016943, Tel.: 030-2400867-0, Fax: 030-2400867-19,
E-Mail: baake@duh.de

Peter Ahmels
Leiter Erneuerbare Energien, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0151-16225863, Tel.: 030-2400867-91, Fax: 030-2400867-19,
Mail: ahmels@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Mobil: 0171-5660577, Tel.: 030-2400867-21, Fax: 030-2400867-19,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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