Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zum unwirksamen Bebauungsplan für das E.ON-Kohlekraftwerk Datteln
Berlin (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute die schriftlichen Urteilsgründe zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Datteln für das E.ON Steinkohlekraftwerk veröffentlicht. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) unterstützt die Klagen gegen das Kraftwerk und wird gemeinsam mit dem Anwalt des Privatklägers auf der Pressekonferenz Schlussfolgerungen aus dem Urteil ziehen und Forderungen an den für den Vollzug des Bundesimmissions¬schutzgesetzes in NRW verantwortlichen Umweltminister Eckhard Uhlenberg richten.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Datum: Donnerstag, 17. September 2009 um 10.00 Uhr
Ort: Pressezentrum im Landtag NRW, Raum E 1 - D 09 Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Teilnehmer: Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe, Berlin Philipp Heinz, Rechtsanwalt, Berlin
Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung unter 07732 9995-0.
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Fokken Sprecherin Politik & Presse
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Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse; Deutsche Umwelthilfe
e.V., Tel: 030 240086786; E-Mail: fokken@duh.de
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