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Deutsche Umwelthilfe e.V.

In Datteln keine weiteren Fakten schaffen

Düsseldorf (ots)

Deutsche Umwelthilfe fordert von E.ON und
Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) sofortigen Baustopp am 
Kohlekraftwerk Datteln - Oberverwaltungsgericht erteilt Stadt Datteln
und Land NRW mit wegweisendem Urteil bittere Lektion im Planungsrecht
- Bebauungsplan für Kohlekraftwerk eindeutig rechtswidrig - weitere 
Klagen erzwingen Teil-Baustopp - E.ON soll sofort alle Bauarbeiten 
einstellen
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat Umweltminister Eckhard 
Uhlenberg (CDU) aufgefordert, unverzüglich die Konsequenzen aus dem 
Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zu dem in Bau befindlichen 
Kohlekraftwerk des Energieriesen E.ON in Datteln zu ziehen. 
Spätestens seit der Veröffentlichung der Urteilsgründe zur 
Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Datteln für das größte 
Monoblock-Kohlekraftwerk Europas am gestrigen Mittwoch (16.09.2009) 
sei an einen Weiterbau nicht mehr zu denken. Die Richter hatten den 
Bebauungsplan aus nicht weniger als neun schwerwiegenden Gründen für 
rechtswidrig erklärt.
"Jeder einzelne, der vom Gericht gerügten Punkte, hätte 
ausgereicht, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Eine 
derartige Anhäufung von gravierenden Fehlern in einem 
Milliardenprojekt ist einzigartig. Planungsrechtlich ist das Urteil 
für die Stadt Datteln und E.ON absolut vernichtend", sagte der 
Vertreter der Privatkläger, Rechtsanwalt Philipp Heinz vor 
Journalisten in Düsseldorf.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die die Klagen gegen das 
Kohlekraftwerk vor allem wegen der Klimaschädlichkeit des Vorhabens 
unterstützt, forderte die sofortige Einstellung aller Bauarbeiten am 
Standort Datteln. "Mit dem Urteil des OVG ist eine der entscheidenden
Genehmigungsvoraussetzungen für das Kohlekraftwerk entfallen. Die 
Arbeiten an dem Schwarzbau müssen sofort gestoppt werden", verlangte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Als Folge der neuen, am vergangenen Freitag (11.09.2009) erhobenen
Klagen gegen die letzten Teilgenehmigungen haben die 
Kraftwerks-Gegner bereits einen teilweisen Baustopp erreicht. 
Rechtsanwalt Heinz: "Da die Genehmigungsbehörde für diese neuen 
Teilgenehmigungen bislang keinen Sofortvollzug angeordnet hat, dürfen
die darin aufgeführten Arbeiten so lange nicht fortgeführt werden, 
wie es nicht gelungen ist, deren Rechtswidrigkeit zu beheben. Dass 
dies jemals geschehen kann, halten wir für nahezu ausgeschlossen."
Baake forderte Umweltminister Uhlenberg auf, öffentlich zu 
erklären, "dass die ihm unterstellte Genehmigungsbehörde für die 3., 
4. und 5. Teilgenehmigung keinen Sofortvollzug verhängen wird. An 
einer ´sofortigen Vollziehung´ offenkundig rechtswidriger 
Genehmigungen kann es kein öffentliches Interesse geben." Aus 
denselben Gründen müsse die Genehmigungsbehörde nach Überzeugung der 
DUH auch unverzüglich den Sofortvollzug für den 
immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid vom 31. Januar bzw. 13. März 
2007 aufheben. Mit dem Vorbescheid hatte die Behörde abschließend 
über den Standort entschieden und ein so genanntes "vorläufig 
positives Gesamturteil" über die Zulässigkeit des Kohlekraftwerks 
abgegeben. Dabei war die Behörde insbesondere von der 
planungsrechtlichen Zulässigkeit des Kohlemeilers ausgegangen, die 
mit dem Urteil des OVG Münster nun jedoch entfallen ist. "Der 
Vorbescheid ist Grundlage aller nachfolgenden Teilgenehmigungen. Wir 
verlangen, dass er aufgehoben wird. Mindestens ist der Sofortvollzug 
des Vorbescheids unverzüglich für null und nichtig zu erklären", so 
Baake.
Zur Errichtung des umstrittenen Großkraftwerks hatte die Stadt 
Datteln einen Bebauungsplan aufgestellt. Unmittelbar nach seiner 
Bekanntmachung erteilte die Bezirksregierung Münster als zuständige 
Genehmigungsbehörde Anfang 2007 den erwähnten 
immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und in der Folge insgesamt 
fünf Teilgenehmigungen. Für den Vorbescheid und einen Teil der 
Teilgenehmigungen wurde die so genannte "sofortige Vollziehung" 
angeordnet. (Ein Überblick über das Genehmigungsverfahren mit 
rechtlichen Erläuterungen steht als Download unter www.duh.de 
bereit).
Wegweisend ist das Urteil des OVG Münster nach Überzeugung der DUH
auch, weil es das Kraftwerksprojekt ausdrücklich auch unter Hinweis 
auf die im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) niedergelegten Ziele zum 
Einsatz "einheimischer und regenerativer Energieträger" und die dort 
ebenfalls angestrebte "Reduktion von Treibhausgasen" zurückweist. 
Weil jedoch E.ON die Annahme, über das am Standort Datteln derzeit 
betriebene Kohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 300 
Megawatt hinaus werde es mit der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks 
mit einer Leistung von ca. 1055 Megawatt zu weiteren 
Kraftwerksabschaltungen kommen, zu einem "Missverständnis" erklärt 
habe, sei "nicht ansatzweise sichergestellt, dass das Kraftwerk ... 
insgesamt zu einer Reduzierung (von Treibhausgasen, DUH) beiträgt." 
Diese Begründung werde auf andere Kohlekraftwerks-Projekte in 
Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus "erheblich ausstrahlen", sagte
Baake voraus.
Die Deutsche Umwelthilfe vertritt seit langem die Position, dass 
der Bau neuer Kohlekraftwerke und die Klimaschutzziele in einem 
unauflösbaren Widerspruch zueinander stehen. "Wer in Deutschland 
heute noch Kohlekraftwerke baut, stellt die Gesellschaft in wenigen 
Jahren vor die Alternative, die international verabredeten Klimaziele
aufzugeben oder investiertes Kapital zu vernichten", so Baake. Die 
größten Industrienationen (G 8) hätten gerade erst anlässlich ihres 
Gipfeltreffens im italienischen l`Aquila verabredet, ihre 
Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80% zu reduzieren. Baake wies 
darauf hin, dass noch kein Stromversorger habe erklären können, wie 
Ziele dieser Größenordnung allein mit Wirkungsgradverbesserungen 
neuer Kohlekraftwerke gegenüber alten erreicht werden könnten.
Unter www.duh.de stehen zum Download bereit: 
-	Juristischer Hintergrund, E.ON Kohlekraftwerk Datteln,
        Handlungspflichten der Bezirksregierung nach dem Urteil des
        OVG NRW vom 3. September 2009 
-	Verfahrensstand E.ON Kohlekraftwerk Datteln

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 2400867-0,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Philipp Heinz, Rechtsanwalt, Tel.: 030 280095-0, Fax: 030 280095-15,
E-Mail: kanzlei@philipp-heinz.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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