Entsorgung von Bauschaumdosen: Miserable Verbraucherinformation und fehlende Rückgabemöglichkeiten
Berlin (ots)
Deutsche Umwelthilfe schlägt Alarm bei der Entsorgungssituation von Bauschaumdosen: Baumärkte kommen den gesetzlichen Informationspflichten zur Entsorgung von Bauschaumdosen immer seltener nach - Bereitschaft zur Rücknahme von schadstoffhaltigen Dosen in Geschäften gesunken - Deutlich zu wenig kommunale Sammelstellen für alte Bauschaumdosen - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert konsequente Kontrollen durch die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder
Baumärkte informieren Verbraucher deutlich seltener über die Entsorgung von Montageschaumdosen. Dies ergaben aktuelle Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Fast jeder fünfte Baumarkt verweigert sich völlig den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Außerdem informieren deutlich weniger Baumärkte als im vergangenen Jahr die Verbraucher an den Regalen bzw. den Verkaufspunkten über die Rücknahme von alten PUR-Schaumdosen: Die DUH-Tester stellten fest, dass im Vergleich zum Vorjahr mit 69 Prozent insgesamt 13 Prozent weniger Baumärkte direkt an den Verkaufsregalen die Kunden informieren.
Laut Verpackungsverordnung sind Baumärkte verpflichtet, ihre Kunden über die korrekte Rücknahme und Entsorgung leerer PUR-Schaumdosen zu informieren. Die Aufklärung der Kunden ist ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz, da auch vermeintlich leere Dosen noch umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Leere Bauschaumdosen dürfen daher nicht in den Hausmüll und müssen getrennt als Sonderabfall gesammelt werden. "Von einer durch die Verpackungsverordnung vorgeschriebenen flächendeckenden Kundeninformation ist der Handel weit entfernt. Die Testbesuchsergebnisse bei Baumärkten stehen in krassem Widerspruch zu deren Umweltberichten auf Hochglanzpapier. Wer Umweltschutz tatsächlich Ernst nimmt, muss diesen in der Praxis auch konsequent umsetzen und es nicht bei wohlfeilen Bekundungen belassen," sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, "endlich die Einhaltung dieser Umwelt- und Verbraucherschutzvorschrift konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden".
Neben der Kundeninformation ist auch die Bereitschaft der Baumärkte zur Rücknahme gebrauchter PUR-Schaumdosen gesunken. Immer noch werden PUR-Schaumdosen von vielen Baumärkten nur in Kleinstmengen, nur gegen Vorlage eines Kassenbelegs oder gar nicht zurückgenommen. Informierten Verbrauchern, die leere Bauschaumdosen ordnungsgemäß abgeben wollen, bleibt als alternativer Entsorgungsweg dann nur noch die Möglichkeit, öffentliche Sammelstellen der Kommunen zu nutzen.
Tests der DUH zu Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen in 14 deutschen Landkreisen ergaben aber eklatante Mängel. Zwar wurden in allen getesteten Landkreisen zur Sammlung von Schadstoffen aus privaten Haushalten Schadstoffmobile eingesetzt, jedoch fahren diese nur ein oder zwei Mal im Jahr einen Ort an. "Verbraucher, die auch zwischen den Anfahrtsterminen des Schadstoffmobils benutzte PUR-Schaumdosen ordnungsgemäß entsorgen wollen, haben meistens gar nicht die Möglichkeit, die schadstoffhaltigen Dosen abzugeben. Schadstoffmobile müssen deshalb durch stationäre und dauerhaft geöffnete Schadstoffannahmestellen ergänzt werden", erklärt Maria Elander, Leiterin der Abteilung Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Doch genau daran hapert es in der Praxis.
Lediglich neun von vierzehn untersuchten Landkreisen boten zwei oder mehr Schadstoffsammelstellen an. In allen anderen Landkreisen gab es jeweils nur eine oder gar keine stationäre Sammelstelle. Angesichts der zum Teil sehr großen Flächen der betrachteten Landkreise bieten im Zweifelsfall selbst zwei oder drei Sammelstellen dem Verbraucher keine ausreichende Abgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung. Darüber hinaus wird Verbrauchern durch unzumutbare Öffnungszeiten die Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle zusätzlich erschwert. Eine getestete Sammelstelle öffnete beispielsweise nur einmal im Monat für zwei Stunden.
Bei jedem vierten getesteten Schadstoffhof wurden für die Abgabe von PUR-Schaumdosen Gebühren verlangt. In einigen Fällen hätten Verbraucher nur für die Abgabe einer einzigen Bauschaumdose neun Euro bezahlen müssen. Zum Vergleich: Für zehn Euro bekommt man bereits zwei volle Montageschaumdosen. In solchen Fällen wird die sachgerechte Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle nicht nur behindert, sondern verhindert. Die Verpackungsverordnung schließt aus, dass mit der Rücknahme beauftragte Dritte vom Endverbraucher eine direkte Rücknahmevergütung erheben dürfen.
Die Beratung durch Mitarbeiter der untersuchten Sammelstellen, aber auch durch kommunale Abfallberater fiel mehr als schlecht aus. Bei fast jedem zweiten Schadstoffhof wurden DUH-Tester falsch beraten. Die Mehrzahl der Sammelstellenmitarbeiter wusste nicht, dass leere PUR-Schaumdosen Sonderabfall sind und separat gesammelt werden müssen. Nicht viel qualifizierter waren die Aussagen kommunaler Abfallberater. Jeder dritte Berater empfahl die Entsorgung über den Hausmüll, Gelben Sack oder die Schrottsammlung. "Kommunale Sammelstellen sollten es den Bürgern leichter machen, sich umweltfreundlich und gesetzeskonform zu verhalten. Die Kommunen sind deshalb aufgefordert, ihrer Verantwortung bei der Sammlung schadstoffhaltiger Verpackungen viel besser als bisher nachzukommen, ausreichend Sammelstellen einzurichten und auch ihre Mitarbeiter zu schulen", fordert Jürgen Resch.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel: 0171 3649170, Fax: 030
2400867-19, resch@duh.de
Maria Elander, Abteilungsleiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-41, elander@duh.de
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, 0151
55017009, fokken@duh.de
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