DUH siegt vor VG Wiesbaden: Recht auf saubere Luft kann auch von Verbänden eingeklagt werden
Berlin/Wiesbaden (ots)
Deutsche Umwelthilfe und betroffene Anwohnerin setzen sich vor Gericht gegen hessische Landesregierung wegen Untätigkeit bei der Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Wiesbaden durch - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Urteil mit bundesweiter Signalwirkung"
Berlin/Wiesbaden, 10. Oktober 2011: Die jahrelange Weigerung der hessischen Landesregierung, gegen die hohe Luftschadstoffbelastung in der Landeshauptstadt Wiesbaden vorzugehen, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden heute in einem Grundsatzurteil entschieden, in dem außerdem erstmals in diesem Zusammenhang einem Umweltverband ein eigenes Klagerecht zugestanden wurde.
Das Land muss nunmehr einen Luftreinhalteplan aufstellen, der alle Maßnahmen enthält, mit denen der bereits seit 2010 geltende EU-weite Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten werden kann. Nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) wird damit an der Einführung einer Umweltzone kein Weg vorbeiführen. Das Gericht hat außerdem erstmals in Deutschland entschieden, dass nicht nur die von hohen Luftschadstoffen direkt betroffene Klägerin ihr Recht auf saubere Luft vor Gericht durchsetzen kann, sondern auch Verbände wie die DUH.
"Dieses Urteil wird in der Konsequenz zu einer beschleunigten 'Scharfstellung' und Neuausweisung von Umweltzonen in ganz Deutschland führen. Überall dort, wo die Verantwortlichen ihren Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf saubere Luft verweigern, wird die DUH helfen, dieses Grundrecht durchzusetzen, notfalls auch erneut vor Gericht. Von der hessischen Landesregierung erwarten wir, dass sie ihren vom Koalitionspartner FDP befeuerten, parteipolitisch motivierten Widerstand endlich aufgibt und für eine schnelle Verbesserung der Luftqualität in Wiesbaden Sorge trägt."
In der Klage selbst ging es um die seit Jahren beobachtete Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in der Landeshauptstadt. Die Verbandsklage durch die DUH war möglich geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof im März 2011 in einem Urteil die Klagebefugnisse von Umweltschutzorganisationen in derartigen Verfahren gestärkt hatte. Insofern handelt es sich bei der Entscheidung des VG Wiesbaden um das deutschlandweit erste Musterurteil. Das Gericht verurteilte das Land zur schnellen Aufstellung eines Luftreinhalteplans, der alle Maßnahmen enthält, die zur Einhaltung des für NO2 geltenden Grenzwertes erforderlich sind.
Der EU-weit geltende Grenzwert für NO2, einen Luftschadstoff, der vor allem aus ungefilterten Dieselmotoren stammt, wurde in der Wiesbadener Innenstadt in den vergangenen Jahren regelmäßig überschritten. Dessen ungeachtet ergriff die zuständige hessische Landesregierung keine geeigneten Maßnahmen, um die Dauermisere zu beenden oder wenigstens zu entschärfen. Insbesondere weigerte sich das CDU-geführte Umweltministerium - auch unter Hinweis auf den Widerstand des von der FDP gestellten Verkehrsministers -, in der Landeshauptstadt eine Umweltzone nach dem Vorbild von mehr als vierzig Städten im Bundesgebiet einzurichten.
Der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der mit der DUH das "Recht auf saubere Luft" für Privatpersonen bereits 2008 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten hatte, äußert sich hochzufrieden zu dem Urteilsspruch: "Das Urteil ist ein voller Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens, nicht nur für die Kläger in diesem Verfahren. Es zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, seine Rechte notfalls vor Gericht durchzusetzen, wenn es die dafür zuständigen Behörden nicht tun. Mit dem nunmehr anerkannten Klagerecht der Verbände in Verfahren dieser Art hat das Urteil richtungweisende Bedeutung für den gesamten Rechtsschutz im Umweltrecht."
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