Deutsche Umwelthilfe geht gerichtlich gegen irreführende Werbung für Mercedes S-Klasse vor
Berlin (ots)
Die Daimler AG gibt bei der Werbung für zwei neue S-Klasse-Modelle niedrigere CO2-Emissionen und bessere Energieeffizienzklassen an als diese real erreichen - Dagegen klagt die Deutsche Umwelthilfe vor dem Landgericht Stuttgart
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) zieht gegen den Versuch des Autobauers Daimler vor Gericht, in seiner aktuellen Werbekampagne für die neue S-Klasse die Spritverbräuche, CO2-Emissionen sowie die Energieeffizienzklassen der beiden PS-stärksten neuen Modelle aufzuhübschen.
Unter der Parole "Vision erfüllt" bewirbt Daimler derzeit in überregionalen Zeitungen und Zeitschriften, auf Großdisplays und in elektronischen Medien die neue S-Klasse. Für alle Modelle der S-Klasse verspricht der Stuttgarter Autobauer CO2-Emissionen von maximal 213 bzw. 225 g/km und günstige Energieeffizienzklassen von D bis A. Tatsächlich erreicht das spritdurstigste der S-Klasse-Modelle "S 63 AMG 4Matic lang" nur die Energieeffizienzklasse "F". Seine offiziellen kombinierten CO2-Emissionen liegen mit 242 g CO2/km um bis zu 11,3 % höher als die Werbung in den Werbemedien suggeriert. Ähnliches gilt für das S-Klasse-Modell "S 63 AMG", das nur die Energieeffizienzklasse "E" erreicht und dessen offizielle kombinierte CO2-Emissionen mit 237 g CO2/km um bis zu 11,1 % höher ausfallen als angegeben.
"Die Kreativität der deutschen Autobauer, den Verbraucher bezüglich der tatsächlichen Energieeffizienzklassen und Spritverbräuche zu täuschen, kennt offensichtlich keine Grenzen. Nachdem VW vor einigen Jahren kurzerhand eine eigene zusätzliche Energieeffizienzklasse erfand, um beim Spritverbrauch nicht ganz so schlecht dazustehen, schönt Daimler jetzt die Angaben zur Energieeffizienz um gleich zwei Effizienzklassen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH hatte die Daimler AG zunächst aufgefordert, es zukünftig zu unterlassen, "für Neufahrzeuge unter Angabe unzutreffender Energieeffizienzklassen zu werben und bei Angabe der Bandbreite der Energieeffizienzklassen die jeweils schlechteste Energieeffizienzklasse falsch anzugeben." Darüber hinaus forderte die DUH, der Konzern möge es künftig unterlassen, "bei der Bewerbung von Neufahrzeugen falsche Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen anzugeben."
Während der ertappte Volkswagen-Konzern seinerzeit umgehend alle falschen Angaben korrigierte, versucht Daimler im aktuellen Fall mit einem durchsichtigen und nachweislich falschen Argument seine falsche Werbung zu verteidigen: Zum Zeitpunkt des Druckunterlagenschlusses für die Werbemittel, teilte das Unternehmen mit, hätten die Emissions- und Spritverbrauchswerte für die beiden PS-stärksten S-Klasse Modelle noch nicht vorgelegen. Seine Verbrauchertäuschung setzt der Autokonzern auch in dieser Woche mit großflächigen Anzeigen unverändert fort. Nachdem sich die Daimler AG weigerte, die irreführende Werbung sofort zu stoppen und auch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, reicht die DUH als klageberechtigter Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun Klage beim zuständigen Landgericht Stuttgart ein.
Indem Daimler die beiden entlarvend schlechten Effizienzklassen "E" bzw. "F" verschweige und entsprechend geschönte Bandbreiten bei Spritverbräuchen und CO2-Emissionen angebe, werde potenziellen Autokäufern suggeriert, dass diese Modellreihe weniger Kraftstoff verbrauche und weniger CO2 emittiere, als dies tatsächlich der Fall sei, argumentiert die DUH. Dadurch erscheint die neue S-Klasse als insgesamt umweltverträglicher als sie es tatsächlich ist.
Nach Auffassung der DUH wird durch die Ausklammerung energieineffizienter Modelle bei Bewerbung der gesamten Produktreihe der Verbraucher getäuscht. Deren unvollständige Angabe ist keine erlaubte Nichtoffenlegung nachteiliger Eigenschaften, sondern eine irreführende Falschangabe im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, das Verbraucher schützen soll.
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