Deutsche Umwelthilfe siegt im Streit um saubere Luft
Berlin/Sigmaringen (ots)
Regierungspräsidium Tübingen muss mehr Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen ergreifen
Baden-Württemberg muss deutlich mehr für die Luftqualität in Reutlingen tun. Dies ist das Ergebnis eines vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen auf Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) geführten Verfahrens auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Reutlingen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte im Januar 2012 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) in der Kreisstadt eingereicht.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab mit dem gestrigen Urteil der Klage statt. In der Folge muss das Regierungspräsidium den für Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan um Maßnahmen ergänzen, die dafür sorgen, dass die Stickstoffdioxid- und Feinstaub- Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden können. Der Wert für Stickstoffdioxid lag in Reutlingen mit 72 µg/m3 an der Messstation Lederstraße Ost auch 2013 deutlich über dem Grenzwert von 40 µg/m3. Der Tagesgrenzwert für PM10 von 50 µg/m3 wurde an dieser Messstation im Jahr 2013 an 79 Tagen überschritten - erlaubt sind nach der EU Luftreinhalterichtlinie nicht mehr als 35 Überschreitungstage im Kalenderjahr.
"Die mit der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgelegte Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ist lange überfällig. Darüber hinaus fordern wir weitere Sofortmaßnahmen, wie die Nachrüstung der kommunalen Busflotte mit NO2-Minderungs- und Filtersystemen, die verpflichtende Verwendung von Baumaschinen und -fahrzeugen mit einem Partikelfilter, die Umrüstung der Taxiflotte auf Fahrzeuge, die den Anforderungen des ADAC Eco Labels entsprechen, die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs, sowie ein effektives Verkehrsmanagement", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Der Luftreinhalteplan für Reutlingen wurde aktuell fortgeschrieben und tritt am 28. Oktober 2014 in Kraft. Seine wesentliche Maßnahme - die Umsetzung der erweiterten Umweltzone - wird spätestens zum 1. Februar 2015 erfolgen. Als enttäuschend wertete die DUH die Prognose des Regierungspräsidiums, wonach die Grenzwerte für das NO2-Jahresmittel und das PM10-Tagesmittel trotz vergrößerter Umweltzone nicht überall eingehalten werden. Für den Umweltverband sind deshalb weitere Maßnahmen unumgänglich.
"Die bisherigen Erfolge vor Gericht geben betroffenen Anwohnern und Verbänden Recht. Für das Umweltministerium bedeutet das: Es kann und darf sich nicht länger gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger stellen", sagt Remo Klinger, Anwalt in der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in dem Prozess vertritt.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
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