Schlechte Luft in Reutlingen: Deutsche Umwelthilfe klagt erneut gegen Baden-Württemberg
Berlin (ots)
Baden-Württemberg verzögert längst überfällige Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Reutlingen und gefährdet dadurch die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern - Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Regierungspräsidium Tübingen - DUH fordert ein Lkw-Durchfahrtsverbot, die Nachrüstung der ÖPNV-Busse mit wirksamen Dieselabgaskatalysatoren und eine Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens
In Reutlingen wird seit 2010 der Grenzwert für das giftige Stickstoffdioxid überschritten. Hauptverursacher für das Abgasgift sind Dieselfahrzeuge. Zuständig für den Luftreinhalteplan ist das Regierungspräsidium Tübingen in Vertretung für das Land Baden-Württemberg. Dieses hat trotz eines rechtkräftigen Urteils vom 22. Oktober 2014, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstritten hatte, bislang keine Änderung des Luftreinhalteplans vorgenommen. Deshalb hat die DUH am 25. November 2015 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen Baden-Württemberg eingereicht. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch:
"Mehr als ein Jahr nach dem Urteil ist das Land Baden-Württemberg den Bürgerinnen und Bürgern Reutlingens immer noch einen wirksamen Luftreinhalteplan schuldig. Nur durch eine schnelle Aussperrung von Dieselstinkern wird es in Reutlingen gelingen, die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung so schnell wie möglich zu verringern. Mit unserer Klage werden wir die viel zu sehr am Wohl der Autokonzerne interessierte Landesregierung zwingen, sich endlich um die Gesundheit seiner Bürger zu kümmern. Wir bedauern sehr, zum rechtlichen Mittel der Zwangsvollstreckung gegen das Land greifen zu müssen und sind uns sicher, dass eine Zwangsgeldandrohung gegen die zuständige Behörde als letzte Warnung verstanden wird."
In ihrer Antragsbegründung hat die DUH mehrere wirksame und in Reutlingen auch umsetzbare Maßnahmen aufgeführt, die das Regierungspräsidium Tübingen für das Land bereits im Oktober 2014 in die Wege hätte leiten können. Dazu zählen ein Lkw-Durchfahrtsverbot, die Nachrüstung der kommunalen Busflotte mit wirksamen Katalysatoren und eine drastische Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens. Finanzielle und bürokratische Hürden dürften die wirksamen Maßnahmen nicht gefährden. Entscheidend sei es, den Zeitraum der Nichteinhaltung der seit vielen Jahren geltenden Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 1 K 5134/15 bei dem Gericht anhängig. Das Gericht hat das Land aufgefordert, bis zum 9. Januar 2016 zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
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