Neues "Erdkabelgesetz" beschleunigt den Netzausbau für die Energiewende
Berlin (ots)
Gesetzgeber reagiert mit Erdkabelvorrang bei den großen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) auf Akzeptanzprobleme - Planungssicherheit löst derzeitigen Planungsstau - Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert ökologische Baubegleitung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt in weiten Teilen das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Energieleitungsbau. Das so genannte Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus sieht vor, dass die drei großen Nord-Süd-Verbindungen vorrangig als Erdkabel geplant werden. Die Trassen sollen Windstrom aus Norddeutschland nach Süden transportieren und die Stromversorgung verbessern.
"Damit kommt der Gesetzgeber den Forderungen vieler Anwohner nach einer Erdverkabelung nach und ermöglicht einen rechtssicheren Neubeginn der Planungen", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Planungen waren vor Ort ins Stocken geraten und haben dadurch den für die Energiewende, die Versorgungssicherheit und den Stromhandel notwendigen Netzausbau verzögert.
Die neue Planung wird sich - soweit möglich - an der geraden (direkten) Verbindung zwischen Ein- und Ausspeisepunkt orientieren. Durch die damit verbundene kürzere Streckenführung können die Umweltauswirkungen minimiert werden. Bisherige Korridorvarianten beinhalteten zum Teil sehr große Umwege. Kommunen können eine Prüfung beantragen, ob auf ihrem Gebiet ausnahmsweise eine Freileitung gebaut wird. Dies könnte in rein landwirtschaftlich geprägten Gebieten eine mehrheitlich getragene Lösung darstellen.
"Jetzt muss die Bundesnetzagentur Sorge dafür tragen, dass geeignete Planungsleitlinien zur Anwendung kommen, die den bestmöglichen Verlauf für ein Erdkabel ermitteln. Zudem muss es Auflagen für die Bauausführung geben, um die Beeinträchtigungen beim Bau von Erdkabeln möglichst gering zu halten", so Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, zu der Entscheidung. "Eine ökologische Baubegleitung kann Schäden für Böden und Landwirtschaft minimieren und muss Bestandteil jeder Genehmigung werden."
Bei den Drehstromleitungen gibt es ab jetzt zwei weitere Projekte, bei denen Erdkabelabschnitte möglich sind, wenn die Leitung zu dicht an einer Siedlung verläuft. "Hier hätte der Gesetzgeber noch weiter gehen können. Weitere Erdkabel-Pilotstrecken wären hilfreich für die Akzeptanz gewesen", so Ahmels abschließend.
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Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels@duh.de
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