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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Rechtspflicht zur Einführung und Unumkehrbarkeit eines Pflichtpfandes auf Einweg unterstrichen

Berlin (ots)

Mittelständische Brau- und Getränkewirtschaft sowie Umweltverbände
   begrüßen Bekenntnis der Bundesregierung zum Dosenpfand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. 
   Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. 
   Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
   Deutsche Umwelthilfe e.V.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Bundesverband
mittelständischer Privatbrauereien e.V., der Bundesverband des
Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., der Verband des Deutschen
Getränkeeinzelhandels e.V. und die Deutsche Umwelthilfe e.V. die
Ankündigung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Umweltminister
Jürgen Trittin begrüßt, das Pflichtpfand für
Einweggetränkeverpackungen noch im März 2002 im Bundeskabinett zu
beschließen. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin von
Ende Februar 2002 und die jetzt für März angekündigte Entscheidung
des Bundeskabinetts schaffen für die mittelständische Brau- und
Getränkewirtschaft Investitionssicherheit und sind ein wichtiges
wirtschaftspolitisches Signal", so Roland Demleitner, Geschäftsführer
des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien. Die aus
ökologischen Gründen notwendige und auch ökonomisch richtige
Pfandpflicht für Einweg sei nicht zuletzt praktizierte
Mittelstandspolitik, da gerade die Regionalbrauereien und der
mittelständisch strukturierte Getränkehandel im Vertrauen auf die
geltende Verpackungsverordnung seit 1991 mehrere Milliarden Euro in
die umweltfreundlichen Getränkemehrwegsysteme investiert hätten. "Das
Dosenpfand sichert 250.000 von Mehrweg abhängige Arbeitsplätze in
Deutschland und wird neue positive wirtschaftliche Impulse pro
Mehrweg setzen", so Demleitner.
Zur Frage des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Dosenpfands
verwies Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des
Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, auf den
Beschluss des Berliner Oberverwaltungsgerichts von Ende Februar. Nach
diesem ist die Veröffentlichung der Nacherhebungszahlen für 1997 eine
"zwingende Rechtspflicht der Bundesregierung". Zur Diskussion über
das Inkrafttreten führte Guder aus: "Entscheidend ist nach fünf
Jahren des Wartens, dass das Dosenpfand nun definitiv und
unwiderruflich kommt. Der Zeitpunktes des Inkrafttretens zum 1.
Oktober oder 1. Januar ist dabei nicht die entscheidende Frage.
Wesentlich ist die noch für März angekündigte Verabschiedung im
Bundeskabinett. Diese Entscheidung wird die notwendigen Investitionen
in den Erhalt der Mehrwegsysteme und den Aufbau des Pflichtpfands
unmittelbar und unumkehrbar auslösen. Damit wird auch allen
Spekulationen der Einweglobby über eine Aussetzung des Dosenpfandes
eine endgültige Absage erteilt."
"Hersteller und Getränkehandel stellen sich bereits auf die
feststehende Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ein",
betonte der Präsident des Verbandes des Deutschen
Getränkeeinzelhandels, Wolfgang Brügel. Getränkekonzerne wie
Coca-Cola hätten in ihren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gegenüber ihren Abnehmern bereits Regelungen zur Umsetzung der
Pfandpflicht getroffen. Brügel prognostizierte, dass mit Einführung
der Bepfandungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
der Mehrweganteil wieder ansteigen werde. "Die vor dem OVG Berlin
klagenden Unternehmen haben selbst ausgeführt, dass sie durch das
Dosenpfand mit Umsatzeinbußen beim Einwegabsatz rechnen. Die These,
die Pfandpflicht wirke für Mehrweg kontraproduktiv, hat sich damit
endgültig als Märchen herausgestellt."
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
e.V., forderte die Großformen des Lebensmitteleinzelhandels auf,
Mehrweg jetzt wieder in den Mittelpunkt ihres Produktangebots zu
stellen. "Gerade von kleinen und mittleren Handelsunternehmen kommen
in dieser Richtung bereits positive Signale. Das hohe Dosenpfand
hilft ihnen, sich gegen die auf Einweg setzenden Discountmärkte zu
behaupten " Darüber hinaus wirke das Dosenpfand als bestes
Anti-Littering-Programm. "Bei einem Pfand von 0,25 Euro wirft in
Zukunft niemand mehr Dosen oder Flaschen achtlos in die Landschaft."
Die Wirtschaftsverbände appellierten gleichzeitig noch einmal an
die Kritiker der Pflichtpfandlösung vor allem in einzelnen
Landesregierungen, ihren Widerstand aufzugeben und die einseitige
Unterstützung der Interessen der an Einweg orientierten
Wirtschaftskreise einzustellen. Sie haben zur Wahrung ihrer
Interessen den renommierten Berliner Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen
für den Fall etwaiger weiterer Verzögerungen bei der Umsetzung des
Pflichtpfandes beauftragt. "Die von mir vertretenen Betriebe haben
einen Rechtsanspruch auf Einführung des Pflichtpfandes für
Einweggetränkeverpackungen. Wenn die Bundesregierung - wie
angekündigt - noch im Monat März im Kabinett die Entscheidung zur
Einführung des Pflichtpfandes trifft, wird diese Entscheidung nicht
suspendierbar oder revozierbar sein."
Weiter führte Geulen aus: "Die Unternehmen werden und müssen im
Vertrauen auf die Einführung des Pflichtpfandes umfangreiche weitere
Investitionen tätigen. Der Umfang dieser Investitionen wird
voraussichtlich bei mehreren hundert Millionen Euro bis zur
definitiven Einführung des Pflichtpfandes liegen. Damit sind auch
Spekulationen über eine spätere Suspendierung oder Änderung dieser
Pflichtpfandeinführung müßig, da hierdurch Investitionsentscheidungen
der Unternehmen beeinträchtigt wären, die weitere
Schadensersatzansprüche der Unternehmen aus dem Gesichtspunkt der
Amtspflichtverletzung auslösen würden."
Für Rückfragen:
Günther Guder, 
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf
Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938
Fax. 0211 683602 
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com
Wolfgang Brügel, 
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.
Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg 
Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154
Roland Demleitner, 
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, 
Tel. mobil: 0171 5311444, Tel. 06431/52048 
Fax. 06431/53612 
Email:  roland.demleitner@oms.de
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V. und Deutscher Naturschutzring e.V.
Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell 
Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0
Fax. 07732/9995-77, Email:  info@duh.de
Reiner Geulen, 
Rechtsanwaltskanzlei Geulen 
Schaperstr. 15, 10719 Berlin 
Tel.: 030/884 72 80, Fax.: 030/884 72 810
Email:  geulen@geulen.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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