Rechtspflicht zur Einführung und Unumkehrbarkeit eines Pflichtpfandes auf Einweg unterstrichen
Berlin (ots)
Mittelständische Brau- und Getränkewirtschaft sowie Umweltverbände begrüßen Bekenntnis der Bundesregierung zum Dosenpfand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Deutsche Umwelthilfe e.V.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V., der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., der Verband des Deutschen Getränkeeinzelhandels e.V. und die Deutsche Umwelthilfe e.V. die Ankündigung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Umweltminister Jürgen Trittin begrüßt, das Pflichtpfand für Einweggetränkeverpackungen noch im März 2002 im Bundeskabinett zu beschließen. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin von Ende Februar 2002 und die jetzt für März angekündigte Entscheidung des Bundeskabinetts schaffen für die mittelständische Brau- und Getränkewirtschaft Investitionssicherheit und sind ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal", so Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien. Die aus ökologischen Gründen notwendige und auch ökonomisch richtige Pfandpflicht für Einweg sei nicht zuletzt praktizierte Mittelstandspolitik, da gerade die Regionalbrauereien und der mittelständisch strukturierte Getränkehandel im Vertrauen auf die geltende Verpackungsverordnung seit 1991 mehrere Milliarden Euro in die umweltfreundlichen Getränkemehrwegsysteme investiert hätten. "Das Dosenpfand sichert 250.000 von Mehrweg abhängige Arbeitsplätze in Deutschland und wird neue positive wirtschaftliche Impulse pro Mehrweg setzen", so Demleitner.
Zur Frage des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Dosenpfands verwies Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, auf den Beschluss des Berliner Oberverwaltungsgerichts von Ende Februar. Nach diesem ist die Veröffentlichung der Nacherhebungszahlen für 1997 eine "zwingende Rechtspflicht der Bundesregierung". Zur Diskussion über das Inkrafttreten führte Guder aus: "Entscheidend ist nach fünf Jahren des Wartens, dass das Dosenpfand nun definitiv und unwiderruflich kommt. Der Zeitpunktes des Inkrafttretens zum 1. Oktober oder 1. Januar ist dabei nicht die entscheidende Frage. Wesentlich ist die noch für März angekündigte Verabschiedung im Bundeskabinett. Diese Entscheidung wird die notwendigen Investitionen in den Erhalt der Mehrwegsysteme und den Aufbau des Pflichtpfands unmittelbar und unumkehrbar auslösen. Damit wird auch allen Spekulationen der Einweglobby über eine Aussetzung des Dosenpfandes eine endgültige Absage erteilt."
"Hersteller und Getränkehandel stellen sich bereits auf die feststehende Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ein", betonte der Präsident des Verbandes des Deutschen Getränkeeinzelhandels, Wolfgang Brügel. Getränkekonzerne wie Coca-Cola hätten in ihren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber ihren Abnehmern bereits Regelungen zur Umsetzung der Pfandpflicht getroffen. Brügel prognostizierte, dass mit Einführung der Bepfandungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen der Mehrweganteil wieder ansteigen werde. "Die vor dem OVG Berlin klagenden Unternehmen haben selbst ausgeführt, dass sie durch das Dosenpfand mit Umsatzeinbußen beim Einwegabsatz rechnen. Die These, die Pfandpflicht wirke für Mehrweg kontraproduktiv, hat sich damit endgültig als Märchen herausgestellt."
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V., forderte die Großformen des Lebensmitteleinzelhandels auf, Mehrweg jetzt wieder in den Mittelpunkt ihres Produktangebots zu stellen. "Gerade von kleinen und mittleren Handelsunternehmen kommen in dieser Richtung bereits positive Signale. Das hohe Dosenpfand hilft ihnen, sich gegen die auf Einweg setzenden Discountmärkte zu behaupten " Darüber hinaus wirke das Dosenpfand als bestes Anti-Littering-Programm. "Bei einem Pfand von 0,25 Euro wirft in Zukunft niemand mehr Dosen oder Flaschen achtlos in die Landschaft."
Die Wirtschaftsverbände appellierten gleichzeitig noch einmal an die Kritiker der Pflichtpfandlösung vor allem in einzelnen Landesregierungen, ihren Widerstand aufzugeben und die einseitige Unterstützung der Interessen der an Einweg orientierten Wirtschaftskreise einzustellen. Sie haben zur Wahrung ihrer Interessen den renommierten Berliner Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen für den Fall etwaiger weiterer Verzögerungen bei der Umsetzung des Pflichtpfandes beauftragt. "Die von mir vertretenen Betriebe haben einen Rechtsanspruch auf Einführung des Pflichtpfandes für Einweggetränkeverpackungen. Wenn die Bundesregierung - wie angekündigt - noch im Monat März im Kabinett die Entscheidung zur Einführung des Pflichtpfandes trifft, wird diese Entscheidung nicht suspendierbar oder revozierbar sein."
Weiter führte Geulen aus: "Die Unternehmen werden und müssen im Vertrauen auf die Einführung des Pflichtpfandes umfangreiche weitere Investitionen tätigen. Der Umfang dieser Investitionen wird voraussichtlich bei mehreren hundert Millionen Euro bis zur definitiven Einführung des Pflichtpfandes liegen. Damit sind auch Spekulationen über eine spätere Suspendierung oder Änderung dieser Pflichtpfandeinführung müßig, da hierdurch Investitionsentscheidungen der Unternehmen beeinträchtigt wären, die weitere Schadensersatzansprüche der Unternehmen aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung auslösen würden."
Für Rückfragen: Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938 Fax. 0211 683602 Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com
Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154
Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel. 06431/52048 Fax. 06431/53612 Email: roland.demleitner@oms.de
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. und Deutscher Naturschutzring e.V. Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0 Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de
Reiner Geulen, Rechtsanwaltskanzlei Geulen Schaperstr. 15, 10719 Berlin Tel.: 030/884 72 80, Fax.: 030/884 72 810 Email: geulen@geulen.com
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