Mehr Schutz für wandernde Tiere durch Bonner Konvention
Radolfzell (ots)
Besseren Schutz für wandernde Tiere haben Experten aus etwa 100 Ländern vom 18.-24. September in Bonn beschlossen. Der Anlass: Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der "Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten", nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt. Ihr wichtigstes Ziel ist die Erhaltung wandernder Tiere und ihrer Lebensräume über nationale Grenzen hinaus. Auf der Tagesordnung stand die Erfassung von weiteren 37 Tierarten, wie Wale, Seekühe und Robben, Gangesdelfin, Weißer Hai sowie Asiatischer Wildesel, Saiga Antilope, Mongolische Gazelle und 19 Vogelarten.
Weiterhin haben sich die Delegierten mit aktuellen Problemen, wie Überfischung und Beifang, Ölpest, Windkraftanlagen, Schiffsverkehr und Klimaveränderung befasst, moderne Entwicklungen des Menschen und deren Folgen, die erhebliche Beeinträchtigungen - und Gefahren - für wandernde Tiere mit sich bringen. Deutschland hat drei Resolutionen eingebracht, um Vögel vor Stromtod an Mittelspannungsleitungen und durch Ölverschmutzung besser zu schützen. Die dritte verlangt Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Errichtung von Windparks. Allein in der Nordsee sterben jedes Jahr Hunderte von Wasservögeln - auch ohne eine aktuelle Ölpest - an der schleichenden Ölverschmutzung und etwa 10 000 Schweinswale in nicht für sie aufgestellten Fischernetzen. Von den behäbigen Seekühen ist schon lange bekannt, dass ihre kläglichen Restbestände in Florida kaum eine Überlebenschance gegen Motorbootfahrer haben.
Über Auswirkungen des rasant zunehmenden und immer schneller werdenden Schiffs- und Wassersportverkehrs auf allen Meeren hat die GSM-Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere ein Dokument eingebracht, dem große Aufmerksamkeit zuteil wurde und das künftig Anlass zu einer Resolution geben wird.
Die Bonner Konvention verbietet ihren derzeit 80 Vertragsstaaten, streng geschützte Tierarten (Anhang I) vorsätzlich zu töten, zu jagen, zu fischen und zu fangen. Darüber hinaus sind die Länder verpflichtet, die Lebensräume zu erhalten bzw. wieder herzustellen und Hindernisse zu beseitigen, die die Wanderwege gefährden. "Damit ist die Bonner Konvention eine bedeutende Konvention, die wichtige Voraussetzungen zum Überleben gefährdeter Arten trifft," so die Vorsitzende des Plenums, Gila Altmann vom zuständigen Bundesumweltministerium, "und nicht nur den internationalen Handel regelt, wie das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" oder Fangquoten festlegt, wie die "Internationale Walfang Kommission".
Über 90 wildlebende Tierarten genießen mit der Listung in Anhang I strengen Schutz der Bonner Konvention, wie einige Wale, Delfine, Mönchsrobben, der Weiße Hai, Seekühe, Fledermäuse, Schneeleopard, Grevyzebra, Wildesel und Berggorilla,
Schildkröten, einige Antilopen- und Gazellenarten und viele Vogelarten, z.B. Flamingos, Enten, Störche, Seeadler und Sibirische Schneekraniche.
Für weniger gefährdete Tiere (Anhang II) verlangt die Konvention auf ihren Schutz zugeschnittene "Regionalabkommen". Sie haben das Ziel, durch grenzüber-schreitende Forschung, Gebietsschutz, Öffentlichkeitsarbeit und Gesetzgebung den Erhaltungszustand der Art/en zu verbessern bzw. zu erhalten. Dazu gehören der Afrikanische Elefant, die europäischen Fledermäuse, mehrere hundert Vogelarten, einschließlich einiger Pinguine, Sturmvögel und alle Albatrosse, der Walhai, einige Delfine und Tümmler, Seehunde und Meeresschildkröten und die meisten Störe.
Deutschland hat 1999 dafür gesorgt, dass die gefährdeten Störe auf Anhang II gelistet wurden. Das CITES-Handelsabkommen, das seit 1. April 1998 den Handel mit Kaviar kontrollieren soll, funktioniert nicht ausreichend. Der Schmuggel mit dem "schwarzen Gold" blüht. Mindestens 80% allen Kaviars auf dem Weltmarkt sind illegal. Zudem leiden die urtümlichen Fische extrem unter der Umweltzerstörung und haben ohne umfangreiche Hilfe keine Überlebenschance.
Zu den Übereinkommen zum Schutz von Fledermäusen in Europa, von Seehunden im Wattenmeer, Kleinwalen in Nord- und Ostsee, sowie Walen im Mittelmeer und Schwarzen Meer, von Meeresschildkröten entlang der afrikanischen Atlantikküste, Sibirischen Schneekranichen und Bukharahirschen in Zentralasien sind Maßnahmen zum Schutz von Albatrossen und Sturmvögeln gekommen. Die majestätischen Wandervögel sind besonders durch die Langleinenfischerei in der südlichen Hemisphäre gefährdet. Sie schlucken die nicht für sie ausgeworfenen Köder und verenden elendig. Allein das Auslegen der Fangleinen im Dunklen würde viele der Meeresvögel vor dem Beifang bewahren. Mindestens 250.000 Albatrosse und Sturmvögel wurden in den letzten drei Jahren getötet. "Staaten, die Langeleinenfischerei betreiben, sollen schnellstmöglich das 1999 beschlossene Abkommen unterzeichnen und strikt durchführen", so der Exekutivsekretär von CMS, Arnulf Müller-Helmbrecht.
Die bisher umfassendste Vereinbarung ist das "Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel" (AEWA), das 1999 in Kapstadt sein erstes Treffen hatte und im Anschluss an die CMS- Konferenz vom 25.-27. September in Bonn tagte. Es erfasst derzeit 117 Arealstaaten mit 60 Millionen Quadratkilometern und 172 Arten, wie Weißstörche, Pelikane, Flamingos und gefährdete Enten, die auf intakte Feuchtgebiete angewiesen sind. AEWA sollen künftig weitere Regionalabkommen in weiteren Regionen folgen.
Zugvögel brauchen nicht nur in ihren Brut- und Überwinterungsgebieten Schutz, sondern auch auf ihren Rastplätzen und Zugwegen. Zugvogelabkommen werden als wesentliche Instrumente zur Erhaltung der Wasservögel auf dem Zugweg ins 21. Jahrhundert angesehen. "Man bedenke, dass sich wandernde Vögel im Laufe von 200 Millionen Jahren entwickelt haben," so der Exekutivdirektor von UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) Dr. Klaus Töpfer 1999 in Kapstadt. "Eine Studie der Max-Planck-Gesellschaft belegt, dass in den letzten 30 Jahren jedes Jahr 1% der wandernden Vögel zwischen Europa und Afrika verschwunden sind. Eine erschreckende Vision, dass diese Arten in den nächsten 100-200 Jahren ausgestorben sein könnten"
Bereits im Jahr 1974 übernahm die Bundesregierung den Auftrag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), die Konvention auszuarbeiten. Sie geht auf eine Empfehlung des ersten Umweltgipfels (Konferenz der Vereinten Nationen für eine menschliche Umwelt, Stockholm) im Jahr 1972 zurück und wurde am 23. Juni 1979 von 29 Staaten unterzeichnet. Am 1. November 1983 trat sie völkerrechtlich in Kraft. Im November 1984 wurde in Bonn mit Bezeichnung UNEP/CMS ein Sekretariat eingerichtet, dessen Leiter seit 1992 der vom BMU stammende Jurist Arnulf Müller-Helmbrecht ist.
Für Rückfragen:
GSM - Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e.V., Petra Deimer, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn, Tel. 04106 4712 oder 620601, Internet: www.gsm-ev.de, www.wcmc.org.uk/c www.bmu.de
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