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Mehr Schutz für wandernde Tiere durch Bonner Konvention

Radolfzell (ots)

Besseren Schutz für wandernde Tiere haben
Experten aus etwa 100 Ländern vom 18.-24. September in Bonn
beschlossen. Der Anlass: Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der "Bonner
Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten", nach
ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt. Ihr wichtigstes Ziel ist
die Erhaltung wandernder Tiere und ihrer Lebensräume über nationale
Grenzen hinaus. Auf der Tagesordnung stand die Erfassung von weiteren
37 Tierarten, wie Wale, Seekühe und Robben, Gangesdelfin, Weißer Hai
sowie Asiatischer Wildesel, Saiga Antilope, Mongolische Gazelle und
19 Vogelarten.
Weiterhin haben sich die Delegierten mit aktuellen Problemen, wie
Überfischung und Beifang, Ölpest, Windkraftanlagen, Schiffsverkehr
und Klimaveränderung befasst, moderne Entwicklungen des Menschen und
deren Folgen, die erhebliche Beeinträchtigungen - und Gefahren - für
wandernde Tiere mit sich bringen. Deutschland hat drei Resolutionen
eingebracht, um Vögel vor Stromtod an Mittelspannungsleitungen und
durch Ölverschmutzung besser zu schützen. Die dritte verlangt
Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Errichtung von Windparks.
Allein in der Nordsee sterben jedes Jahr Hunderte von Wasservögeln -
auch ohne eine aktuelle Ölpest - an  der schleichenden
Ölverschmutzung und etwa 10 000 Schweinswale in nicht für sie
aufgestellten Fischernetzen. Von den behäbigen Seekühen ist schon
lange bekannt, dass ihre kläglichen Restbestände in Florida kaum eine
Überlebenschance gegen Motorbootfahrer haben.
Über Auswirkungen des rasant zunehmenden und immer schneller
werdenden Schiffs- und Wassersportverkehrs auf allen Meeren hat die
GSM-Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere ein Dokument
eingebracht, dem große Aufmerksamkeit zuteil wurde und das künftig
Anlass zu einer Resolution geben wird.
Die Bonner Konvention verbietet ihren derzeit 80 Vertragsstaaten,
streng geschützte Tierarten (Anhang I) vorsätzlich zu töten, zu
jagen, zu fischen und zu fangen. Darüber hinaus sind die Länder
verpflichtet, die Lebensräume zu erhalten bzw. wieder herzustellen
und Hindernisse zu beseitigen, die die Wanderwege gefährden. "Damit
ist die Bonner Konvention eine bedeutende Konvention, die wichtige
Voraussetzungen zum Überleben gefährdeter Arten trifft," so die
Vorsitzende des Plenums, Gila Altmann vom zuständigen
Bundesumweltministerium, "und nicht nur den internationalen Handel
regelt, wie das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" oder
Fangquoten festlegt, wie die "Internationale Walfang Kommission".
Über 90 wildlebende Tierarten genießen mit der Listung in Anhang I
strengen Schutz der Bonner Konvention, wie einige  Wale, Delfine,
Mönchsrobben, der Weiße Hai, Seekühe, Fledermäuse, Schneeleopard,
Grevyzebra, Wildesel und Berggorilla,
Schildkröten, einige Antilopen- und Gazellenarten und viele
Vogelarten, z.B. Flamingos, Enten, Störche, Seeadler und Sibirische
Schneekraniche.
Für weniger gefährdete Tiere (Anhang II) verlangt die Konvention
auf ihren Schutz zugeschnittene "Regionalabkommen". Sie haben das
Ziel, durch grenzüber-schreitende Forschung, Gebietsschutz,
Öffentlichkeitsarbeit und Gesetzgebung den Erhaltungszustand der
Art/en zu verbessern bzw. zu erhalten. Dazu gehören der Afrikanische
Elefant, die europäischen Fledermäuse, mehrere hundert Vogelarten,
einschließlich einiger Pinguine, Sturmvögel und alle Albatrosse, der
Walhai, einige Delfine und Tümmler, Seehunde und Meeresschildkröten
und die meisten Störe.
Deutschland hat 1999 dafür gesorgt, dass die gefährdeten Störe auf
Anhang II gelistet wurden. Das CITES-Handelsabkommen, das seit 1.
April 1998 den Handel mit Kaviar kontrollieren soll, funktioniert
nicht ausreichend. Der Schmuggel mit dem "schwarzen Gold" blüht.
Mindestens 80% allen Kaviars auf dem Weltmarkt sind illegal. Zudem
leiden die urtümlichen Fische extrem unter der Umweltzerstörung und
haben ohne umfangreiche Hilfe keine Überlebenschance.
Zu den Übereinkommen zum Schutz von Fledermäusen in Europa, von
Seehunden im Wattenmeer, Kleinwalen in Nord- und Ostsee, sowie Walen
im Mittelmeer und Schwarzen Meer, von Meeresschildkröten entlang der
afrikanischen Atlantikküste, Sibirischen Schneekranichen und
Bukharahirschen in Zentralasien sind Maßnahmen zum Schutz von
Albatrossen und Sturmvögeln gekommen. Die majestätischen Wandervögel
sind besonders durch die Langleinenfischerei in der südlichen
Hemisphäre gefährdet. Sie schlucken die nicht für sie ausgeworfenen
Köder und verenden elendig. Allein das Auslegen der Fangleinen im
Dunklen würde viele der Meeresvögel vor dem Beifang bewahren.
Mindestens 250.000 Albatrosse und Sturmvögel wurden in den letzten
drei Jahren getötet. "Staaten, die Langeleinenfischerei betreiben,
sollen schnellstmöglich das 1999 beschlossene Abkommen unterzeichnen
und strikt durchführen", so der Exekutivsekretär von CMS, Arnulf
Müller-Helmbrecht.
Die bisher umfassendste Vereinbarung ist das "Abkommen zur
Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel" (AEWA),
das 1999 in Kapstadt sein erstes Treffen hatte und im Anschluss an
die CMS- Konferenz vom 25.-27. September in Bonn tagte. Es erfasst
derzeit 117 Arealstaaten mit 60 Millionen Quadratkilometern und 172
Arten, wie Weißstörche, Pelikane, Flamingos und gefährdete Enten, die
auf intakte Feuchtgebiete angewiesen sind. AEWA sollen künftig
weitere Regionalabkommen in weiteren Regionen folgen.
Zugvögel brauchen nicht nur in ihren Brut- und
Überwinterungsgebieten Schutz, sondern auch auf ihren Rastplätzen und
Zugwegen. Zugvogelabkommen werden als wesentliche Instrumente zur
Erhaltung der Wasservögel auf dem Zugweg ins 21. Jahrhundert
angesehen. "Man bedenke, dass sich wandernde Vögel im Laufe von 200
Millionen Jahren entwickelt haben," so der Exekutivdirektor von UNEP
(Umweltprogramm der Vereinten Nationen) Dr. Klaus Töpfer 1999 in
Kapstadt. "Eine Studie der Max-Planck-Gesellschaft belegt, dass in
den letzten 30 Jahren jedes Jahr 1% der wandernden Vögel zwischen
Europa und Afrika verschwunden sind. Eine erschreckende Vision, dass
diese Arten in den nächsten 100-200 Jahren ausgestorben sein könnten"
Bereits im Jahr 1974 übernahm die Bundesregierung den Auftrag des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), die Konvention
auszuarbeiten. Sie geht auf eine Empfehlung des ersten Umweltgipfels
(Konferenz der Vereinten Nationen für eine menschliche Umwelt,
Stockholm) im Jahr 1972 zurück und wurde am 23. Juni 1979 von 29
Staaten unterzeichnet. Am 1. November 1983 trat sie völkerrechtlich
in Kraft. Im November 1984 wurde in Bonn mit Bezeichnung UNEP/CMS ein
Sekretariat eingerichtet, dessen Leiter seit 1992 der vom BMU
stammende Jurist Arnulf Müller-Helmbrecht ist.
Für Rückfragen:
GSM - Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e.V., Petra
Deimer, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn, Tel. 04106 4712 oder
620601, Internet: www.gsm-ev.de, 
www.wcmc.org.uk/c  www.bmu.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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