Verwaltungsgericht München verhandelt Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf erhöhte Zwangsgeldfestsetzung oder Zwangshaft gegen den Freistaat Bayern
Berlin (ots)
Bayerische Staatsregierung ignoriert rechtskräftiges Urteil für "Saubere Luft" in München bereits seit 2014 - Freistaat kündigte zwar an, gerichtlich verfügte Zwangsgelder zu zahlen, die damit durchzusetzenden vorbereitenden Maßnahmen für Diesel-Fahrverbote ab 2018 jedoch zu ignorieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 21. November 2017 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München einen Antrag auf 'Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 oder Zwangshaft', letzteres zu verhängen gegenüber der Umweltministerin des Freistaats Bayern, gestellt.
Hintergrund ist, dass der Freistaat Bayern seit 2014 ein rechtskräftiges Urteil ignoriert und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für das Dieselabgasgift NO2, dazu gehört die Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten, nicht einleitet. Der Freistaat verweigert den Bürgern damit nicht nur das Recht auf saubere Luft, sondern setzt auch die Gesundheit vieler unter den Dieselabgasen leidenden Menschen aufs Spiel.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat daher schon im Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung entsprechende Fahrverbote vorbereiten muss. Das durch den BayVGH angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 4000 Euro wurde mittlerweile festgesetzt und durch die Staatsregierung gezahlt. Gleichwohl will man der durch den BayVGH auferlegten Verpflichtung, Fahrverbote vorzubereiten, nicht nachkommen. Die DUH hat daher nunmehr schärfere Maßnahmen beantragt. Reine Geldzahlungen genügen offenbar nicht, zumal das Umweltministerium an das Justizministerium zahlt. Auf die Möglichkeit, gegen eine "renitente Behörde", wie es sich offensichtlich im Fall der Bayerischen Staatsregierung darstellt, das verschärfte Zwangsvollstreckungsrecht aus der Zivilprozessordnung anzuwenden, machte der BayVGH die DUH in seinem Urteil vom Februar 2017 ausdrücklich aufmerksam.
Auch die am 16.1.2018 bekannt gemachte Fortschreibung des Luftreinhalteplans reicht nicht aus, um schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass die Luftgrenzwerte für NO2 eingehalten werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind unkonkret und nicht verbindlich. Auch verweigert sich der Freistaat weiterhin der Vorgabe, Fahrverbote vorzubereiten. Ohne Diesel-Fahrverbote werden die Münchener Bürger noch bis weit nach 2025 den gesundheitsgefährdenden Abgasen ausgesetzt.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung und bitten um Rückmeldung an presse@duh.de
Datum: Montag, 29.1.2018, 9:30 Uhr Ort: Bayerisches Verwaltungsgericht, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 5, 80335 München
Vor Ort: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458 Ann-Katrin Bohmüller, Persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151 17281752
Mehr Informationen:
Zur Pressemitteilung vom 27.11.2017: Deutsche Umwelthilfe fordert Zwangsgeld oder Zwangshaft wegen Missachtung von Gerichtsbeschlüssen für 'Saubere Luft' in München: http://l.duh.de/p171127 Die internationale Nichtregierungsorganisation ClientEarth unterstützt die Klagen "für saubere Luft" der Deutschen Umwelthilfe https://www.clientearth.org/.
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