Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Umwelthilfe e.V. mehr verpassen.

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Schallende Ohrfeige für die Einweglobby - Berliner Verwaltungsgericht weist Sammelklage von 1.767 Betrieben gegen das Dosenpfand zurück / Kein Zweifel mehr am Inkrafttreten des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003

Berlin (ots)

"Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin
vom heutigen Tag ist der Weg zum Dosenpfand ab 1. Januar 2003 frei",
so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als
Prozessvertreter der Mehrwegallianz.
"Die erfreulich klare Entscheidung des Berliner
Verwaltungsgerichts zu 1.767 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet
eine weitere empfindliche Niederlage". Zu dieser Beurteilung kommen
die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der
mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V.
nach Studium des erfreulich  deutlichen und klaren Beschlusses des
Berliner Verwaltungsgerichts.
Die Entscheidung ist eine klare und unmissverständliche Abgrenzung
von dem Urteil des lediglich für bestimmte Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das
Verwaltungsgericht Berlin als für das Bundesgebiet zuständige Gericht
ist den Düsseldorfer Erwägungen in keinem Punkt gefolgt.
"Der im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Beschluss führt dazu,
dass auch die aus dem Düsseldorfer Verfahren resultierende
Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende
Wirkung für die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 hat",
so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger.
Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits
vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das
Bundesverfassungsgericht wies bereits im Juni die Klagen und
Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der
bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete
daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern
und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren
vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer sowie zwei
Massenklagen mit über 9.000 Beteiligten vor dem eigentlich
zuständigen Berliner Verwaltungsgericht.
In der mit Spannung erwarteten Entscheidung führt das VG Berlin
(Az VG 10 A 349.02) aus: "Das auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung ... gerichtete vorläufige Rechtsschutzbegehren
der Antragstellerinnen hat weder im Haupt- noch im Hilfsantrag
Erfolg." Damit ist faktisch auch die zweite noch anhängige,
inhaltsgleiche Klage weiterer 7.400 Unternehmen ebenfalls mit
gescheitert, so die in einer "Allianz pro Mehrweg" versammelten
Umweltverbände, Brauereien und Getränkefachhändler.
Im Lichte der klaren und unmissverständlichen Entscheidung fordert
das Bündnis für Mehrweg dazu auf, endlich die ebenso unsägliche wie
unsinnige Prozesshanselei einzustellen und die verbleibende Zeit bis
zum 1.1.2003 konstruktiv zu nutzen. Jürgen Resch wies noch einmal
darauf hin, dass die Umweltverbände im Januar 2003 Massen-Testkäufe
durchführen werden. Im Falle der Nichtumsetzung der Rechtsvorschrift
werde so auf die Einleitung der dafür vorgesehenen Bußgeldverfahren
gedrängt.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Güttinger Str. 19, 
78315 Radolfzell, 
Tel. mobil: 0171 3649170 
Tel. 07732/9995-0, 
Fax. 07732/9995-77, 
Email:  info@duh.de
Günther Guder, 
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstr. 7, 
40237 Düsseldorf, 
Tel. mobil: 0172 2424950, 
Tel. 0211/683938, 
Fax. 0211/683602, 
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com
Wolfgang Brügel, 
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.
Laufamholzstraße 314a, 
90482 Nürnberg, 
Tel. 0911/502665, 
Fax. 0911/5048154
Roland Demleitner, 
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
Justus-Staudt-Straße 2, 
65555 Limburg, 
Tel. mobil: 0171 5311444, 
Tel. 06431/52048, 
Fax. 06431/53612, 
Email:  roland.demleitner@oms.de
Clemens Stroetmann, 
Stiftung Initiative Mehrweg, 
Rathingstraße 3, 
30559 Hannover, 
Tel. 0511/5199646, 
Fax. 0511/5199647, 
Email:  Stiftung-Initiative-Mehrweg@t-online.de
Dr. Remo Klinger, 
Rechtsanwaltskanzlei Geulen, 
Schaperstr. 15, 
D-10719 Berlin, 
Tel. (0 30) 8 84 72-80, 
Fax. (0 30) 8 84 72-8 10, 
Email:  klinger@geulen.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.
  • 25.09.2002 – 16:41

    Mehr Schutz für wandernde Tiere durch Bonner Konvention

    Radolfzell (ots) - Besseren Schutz für wandernde Tiere haben Experten aus etwa 100 Ländern vom 18.-24. September in Bonn beschlossen. Der Anlass: Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der "Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten", nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt. Ihr wichtigstes Ziel ist die Erhaltung wandernder Tiere und ihrer Lebensräume über nationale Grenzen hinaus. Auf der ...

  • 25.09.2002 – 16:35

    Kann die Bonner Konvention die Wale retten?

    Radolfzell (ots) - Im Kampf gegen den kommerziellen Walfang hat Australien einen großen Sieg errungen. Der Anlass: Die "Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten" (BK), die vom 18.-24. September in Bonn ihre siebente Vertragsstaatenkonferenz abhielt. Die 80 Nationen starke Konvention konnte sich darauf einigen, künftig Pott-, Finn- und Seiwale mit dem Anhang I streng zu schützen. Auf dem ...

  • 25.09.2002 – 09:01

    DUH fordert: Klimaschutz Topthema der Koalitionsverhandlungen / Schrumpfendes Ozonloch macht Mut

    Berlin/Radolfzell (ots) - Mit einer Mischung aus nationaler Vorreiterrolle und internationalem Verhandlungsgeschick hat Deutschland maßgeblich dazu beigetragen, dass der Ausstoß von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) weltweit deutlich reduziert worden ist. In diesem Jahr haben australische Forscher erstmals eine Verkleinerung des Ozonlochs seit 1985 feststellen ...