Deutsche Umwelthilfe lobt Teilverbot giftiger Neonikotinoide - Umfassendes Pestizidreduktionsprogramm muss folgen
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung im Ständigen Ausschuss der EU für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, die Anwendung der drei bienenschädlichen Insektengifte (Neonikotinoide) Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Freiland europaweit zu verbieten, nimmt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wie folgt Stellung:
"Die Entscheidung zum Verbot dreier besonders bienenschädlicher Insektengifte ist ein wichtiger Schritt in Richtung Natur- und Gesundheitsschutz. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben hier im Geiste des Koalitionsvertrages ein wichtiges Signal für den Insektenschutz gesetzt. Allerdings brauchen wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft ein umfassendes Pestizidreduktionsprogramm auf nationaler und letztendlich europäischer Ebene. Dazu gehören die umfassende Beschränkung des Total-Herbizides Glyphosat und Anwendungsverbote für besonders schutzbedürftige Flächen, das heißt im gesamten Siedlungsbereich, in Wasserschutzgebieten, in Naturschutzgebieten und auf EU Natura 2000 Flächen. Auch das momentan geltende Zulassungsverfahren für Pestizide muss reformiert werden. Dazu gehört die Einführung einer Pflicht zur unabhängigen Umweltverträglichkeitsprüfung vor Zulassung. Insbesondere die Wirkungen auf Wildbestäuber und andere Insekten werden bislang nur unzureichend geprüft. Ohne einen signifikanten Rückgang des Pestizideinsatzes wird aber eine Trendwende beim Insektensterben nicht möglich sein."
Hintergrund:
Der Einsatz von Pestiziden, speziell den Neonikotinoiden, ist besonders gefährlich für die Bestäuber. Ihre hochgiftigen Wirkstoffe durchdringen die ganze Pflanze bis in die Blüten. Bei der Nahrungsaufnahme gelangen sie in die Insekten und wirken als Gift auf die Nervenzellen, schädigen Geruchs- und Orientierungssinn oder führen zu eingeschränkter Nahrungsaufnahme. Sie gelangen sogar in die Landschaft jenseits der Felder und somit auch in unsere Gewässer - unkontrolliert und dauerhaft. Das heute ausgesprochene Verbot der Anwendung im Freiland bezieht sich weiterhin nicht auf Gewächshäuser.
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