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Deutsche Umwelthilfe begrüßt weitere Erhebung der Tübinger Verpackungssteuer als besonders wirksame Maßnahme gegen die Einweg-Müllflut

Berlin (ots)

Der Tübinger Gemeinderat hat gestern Abend beschlossen, die zum 1. Januar 2022 eingeführte kommunale Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Geschirr und -besteck weiter zu erheben. Vorausgegangen war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, wonach die abschließende Verantwortung für Abfallvermeidung bei der Bundesregierung läge und die kommunale Steuer somit rechtlich nicht zulässig sei. Gegen die seit Jahresbeginn erhobene Steuer hatte die Franchise-Nehmerin eines McDonald's-Schnellrestaurants in Tübingen geklagt. Das Urteil des VGH Mannheim ist nicht rechtskräftig, denn die Stadt Tübingen hat Berufung eingelegt. Hierzu kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:

"Die Verteuerung von Einweg-Geschirr ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut. Das hat die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen in Kraft getretene Verbrauchssteuer in den sechs Monaten ihrer Gültigkeit eindrücklich bewiesen. Die Vermüllung des öffentlichen Raumes hat innerhalb kürzester Zeit deutlich abgenommen. Die Entscheidung des Tübinger Gemeinderates die Verpackungssteuer, trotz der Infragestellung durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, weiter zu erheben, ist aus Umweltsicht völlig richtig. Die weitere Steuererhebung wird immer klarer werden lassen, welch wichtigen Beitrag Kommunen zur Abfallvermeidung und zum Klimaschutz leisten können. Das ist deshalb von großer Bedeutung, weil vergleichbare Maßnahmen gegen Einwegmüll auf Bundesebene fehlen. Deshalb fordern wir von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine politische und rechtliche Klarstellung, dass die Vermeidung von Verpackungsmüll nicht abschließend im Verpackungsgesetz geregelt ist und Kommunen eigene Handlungsspielräume gegen die Müllschwemme vor Ort haben. Es kann nicht angehen, dass auf der einen Seite in Deutschland von Jahr zu Jahr neue Rekordmengen beim Verpackungsmüll erreicht werden und auf der anderen Seite kommunales Engagement zur Lösung dieses Problems nicht unterstützt wird."

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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