Dosenpfand kein Verstoß gegen EU-Recht -Novellierungsbeschluss des Bundesrates am 24. September erwartet
Düsseldorf (ots)
Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. (BV GFGH) und die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßen die klare Stellungnahme der Bundesregierung im angestrengten Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. "Jetzt fehlt nur noch die Entscheidung des Bundesrates am 24. September 2004 über die Novellierung der Verpackungsverordnung, wie sie von einer Mehrheit der Bundesländer vor der Sommerpause angekündigt war", appellieren GFGH-Vorstand Günther Guder und der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Jürgen Resch an die Ländervertreter. "Der Europäische Gerichtshof wird zweifelsfrei die Zulässigkeit des Pflichtpfandes bestätigen. Mit der Novellierung würden allerdings die Bedenken der EU-Kommission und des EU-Generalanwalts in einigen Detailfragen der praktischen Umsetzung der Pfandpflicht ausgeräumt werden."
Die Novellierung der Verpackungsverordnung könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten für eine angestrebte, einvernehmliche Lösung mit der EU-Kommission, wenn sie denn endlich den Bundesrat passiert. Wesentlicher Kern ist die Beibehaltung der Pfandpflicht mit einem einheitlichen Satz von 25 Cent je Verpackung für die Bereiche Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit CO2. Wein, Milch und Fruchtsäfte sollen aus der Bepfandung herausfallen. "Wir brauchen das deutliche Signal für den Mittelstand und ein verlässliches Ende des politischen Gezerre", fordert Guder, der seinen Verband einig weiß mit den 800 mittelständischen Privatbrauereien, über 10.000 Getränke-Einzelhandelsgeschäften, der DUH und vielen mittelständischen Mineralbrunnen.
Der Bundesrat könnte Rechts- und Investitionssicherheit schaffen für den gesamten getränkewirtschaftlichen Mittelstand mit rund 14.000 Unternehmen. Vor allem würde sie auch die im Jahr 2003 neu entstandenen 10.000 Dauer-Arbeitsplätze sichern, davon alleine 4.100 im Getränkefachgroßhandel.
Dosenpfand entfaltet positive Lenkungswirkung - Märkte sind heute auf Pfandpflicht eingestellt
Eindrucksvoll sind die positiven Folgen des Getränkepflichtpfandes beim Rückgang der Landschaftsvermüllung. "Bis Ende 2002 wurden jährlich mehrere Milliarden Getränkedosen und Plastikflaschen unsachgemäß entsorgt und landeten u. a. in unseren Grünanlagen oder am Straßenrand. Die Bundesregierung hat eindrucksvoll die positiven ökologischen Folgen der Pfandpflicht auf Klimaschutz und Littering dargestellt", so Jürgen Resch.
Die detaillierte Stellungnahme der Bundesregierung weise gegen alle von der Kommission auf Druck der Dosenhersteller und Konzerne der Getränke- und Handelsgruppen angeführten Vorwürfe nach, dass sich die Märkte sehr wohl eingestellt hätten auf die Rücknahme- und Pfandpflicht durch flächen-deckende Systeme. Ebenso wenig sei faktisch nachvollziehbar, dass die Einweg-Bepfandung den freien Warenverkehr beeinträchtigen würde, so auch das Fazit des Getränkefachgroßhandels. In der Praxis habe sich erwiesen, dass die untereinander kompatiblen Rücknahmesystemen der Unternehmen Lekkerland-Tobaccoland, Vfw oder Westpfand/Interseroh funktionierten.
"Konterkariert werden die entstehenden Rücknahme- und Bepfandungs-systeme alleine durch die hektischen Aktivitäten einiger Discounter, immer neue Sonderformen für Einweg auf den Markt zu werfen, anstatt konstruktiv zusammenzurücken", moniert Guder und verweist auf den Vorschlag des Landes Brandenburg, noch bestehende Insellösungen zusammenzuführen.
Gleichwohl erklärt die Bundesregierung in der Stellungnahme an die EU-Kommission ihre Bereitschaft, "eine einvernehmliche Lösung mit der Kom-mission zu suchen und hierzu die Verpackungsverordnung zu modifizieren". "Diese Lösung liegt bereits vor mit Konsensvorschlag auf Basis der Länder-vorlagen aus Bayern und Baden-Württemberg für die Vereinfachung und Vereinheitlichung der bisherigen Pfandregelung", erinnert Günther Guder an die versäumte Chance vom 9. Juli, als die Neuregelung ergebnislos in die Ausschüsse verwiesen wurde.
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