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Berliner Radwegestopp: Erneuter Klageerfolg der Deutschen Umwelthilfe gegen Senatsverwaltung zum Radweg Stubenrauchstraße

Berlin (ots)

  • Berliner Senatsverwaltung muss der DUH Akten zum gestoppten Radweg herausgeben
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnt Antrag der Senatsverwaltung auf Zulassung der Berufung ab: Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Mai 2024 damit rechtskräftig
  • DUH prüft nun Anordnung und fordert Umsetzung aller seit zwei Jahren von der CDU gestoppten Radwege

Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Einsicht in Akten zum Radwegestopp geben. Die DUH hatte zuvor verlangt, die verkehrsrechtliche Anordnung für den Radweg in der Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln einzusehen. Dies verweigert die Senatsverwaltung nun seit zwei Jahren in rechtswidriger Weise.

Der Radweg zählt zu drei Projekten, die auch nach der teilweisen Aufhebung des heftig umstrittenen Radwegestopps weiterhin ausgesetzt bleiben. Alle drei Projekte sind bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Die DUH fordert die sofortige Umsetzung der Radwege.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit unserem erneuten Klageerfolg haben wir es schwarz auf weiß: Die Senatsverwaltung schreckt selbst vor Rechtsbrüchen nicht zurück, um ihre ideologische Anti-Fahrrad-Politik durchzusetzen. Verkehrssenatorin Ute Bonde versucht Berlin ins fossile Zeitalter zurück zu katapultieren - aber die Menschen in Berlin wollen sichere Radwege, Tempo 30 überall, wo Menschen wohnen und eine bessere Taktung von Bus und Bahn anstatt neue Stadtautobahnen und eine weitere Landebahn am BER. Mit unseren Klagen gegen die Aufhebung von Tempo 30, auf die überfällige Aktualisierung des zentralen Berliner Klimaschutzprogramms und in diesem Fall gegen den absurden Radwegestopp, erzwingen wir konkrete Maßnahmen, damit der Verkehr für die Menschen in der Hauptstadt endlich sicherer und klimafreundlicher wird."

Das Verwaltungsgericht in Berlin hatte bereits im Mai 2024 geurteilt, dass die Senatsverwaltung der DUH Akteneinsicht gewähren muss und eine Berufung der Entscheidung abgelehnt. Die Senatsverwaltung hatte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, der am 15. Dezember 2025 abgelehnt wurde. Nach dem Urteil zur Stubenrauchstraße muss die Senatsverwaltung nun auch die Akten der Radwege Roedernallee und Blankenfelder Chaussee aushändigen, sodass die DUH rechtliche Mittel prüfen kann.

Dazu Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin, die die DUH in dem Verfahren vertritt: "Das OVG BB hat die Senatsverwaltung unmissverständlich und deutlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz verpflichtet. Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung wollte die Senatsverwaltung möglicherweise nur eine Verzögerung erreichen. Das und die von ihr bislang verweigerte Transparenz tragen dazu bei, dass in diesen Zeiten das Vertrauen in staatliches Handeln (weiter) sinkt. Die Senatsverwaltung ist, wie jede andere staatliche Stelle, jedoch gefordert, für das Gegenteil einzutreten."

Hintergrund:

Mit dem Radwegestopp der damaligen Verkehrssenatorin Manja Schreiner wurde der Bau von 19 fertig geplanten und angeordneten Radwegen gestoppt. Aufgrund des Drucks der DUH und vieler weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen wurden 16 Radwege doch freigegeben. Neben der Stubenrauchstraße in Neukölln sind auch die Roedernallee in Reinickendorf und die Blankenfelder Chaussee in Pankow nach wie vor gestoppt.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 91482496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

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